02.07.2020 - 8.37 Moormanagement
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.37
- Zusätze:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN neue Version am 29.06.2020
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Do, 02.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV-P/07/0157-01 Moormanagement
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der mit dem „Masterplan 100% Klimaschutz“ [1] beschlossenen Maßnahmen im Themenbereich Greifswalder Moorflächen (E5, V7, [2]) voranzutreiben.
Hierzu wird der Oberbürgermeister insbesondere beauftragt:
1.
a) eine Strategie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen aus Moorflächen, die sich in Besitz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald befinden, zu entwickeln. Hierbei sollen sowohl Flächen innerhalb des Stadtgebietes berücksichtigt werden (Greifswalder Moorstudie, [3]) als auch solche, die außerhalb der Stadtgrenzen liegen.
Die Strategie soll insbesondere die Flächenpriorisierung beinhalten, einen zeitlichen Rahmen konstruieren, notwendige Maßnahmen skizzieren und die Reduktion der Emissionen sowie auftretende Kosten abschätzen.
Die Strategie soll dementsprechend einen klaren Treibhausgas-Reduktionspfad für die Greifswalder Moorflächen definieren, der beginnend ab 2021, verbindliche Reduktionsziele im 5-Jahres-Intervall vorsieht. Ziel der Strategie sollte die vollständige Netto-Reduktion von Klimagas-Emissionen (CO2-Äquivalente) sein. Ebenfalls soll sie die Umstellungsoptionen auf torferhaltende Nutzungsformen von Moorflächen aufzeigen.
b) etwaige Kosten dieser Strategieentwicklung und darauf aufbauender Maßnahmen für den kommenden städtischen Haushalt zu bestimmen und entsprechend in den Haushaltsentwurf einfließen zu lassen. Der Oberbürgermeister wird außerdem gebeten, einen Zeithorizont bis zur voraussichtlichen Fertigstellung der Strategie anzugeben.
2. die Weiterführung der begonnenen Moorschutz-Vorhaben zu gewährleisten und voranzutreiben. Die Kosten für die Beauftragung von Beratungs-, und Planungsleistungen, Kosten der Umsetzungsmaßnahmen sowie für die Einrichtung von Ausgleichsmaßnahmen sind in den Entwurf zum anstehenden Haushalt einzuarbeiten.
3. analog zur Greifswalder Moorstudie und in Kooperation mit den jeweiligen Gebietskörperschaften eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen und des Einsparpotentials auf Moorflächen vorzunehmen, die außerhalb des Stadtgebietes liegen, sich jedoch in Besitz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald befinden.
4. zu prüfen, welche personellen Ressourcen geschaffen werden müssen, um obige Aufgaben erfolgreich zu bearbeiten und diese Stellen gegebenenfalls in den Stellenplan zum kommenden Haushalt einzufügen.
[1] Masterplan 100% Klimaschutz: https://www.greifswald.de/de/.galleries/Amt-60-Stadtbauamt/60-Umweltamt/Masterplan_Klimaschutz_Endbericht_Langfassung_2017-09-19_oeff.pdf
[2] Controllingtabelle zum Masterplan (aktualisiert): https://greifswald.sitzung-mv.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/pdf:anl1008598!3
[3] Greifswalder Moorstudie: https://succow-stiftung.de/tl_files/pdfs_downloads/Projektinfos/Moorstudie%20HGW_Succow%20Stiftung_Nov2018.pdf