02.07.2020 - 8.31.1 Änderungsantrag zu BV-V/07/0200-01...

Beschluss:
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Wortprotokoll

unter TOP 8.31 behandelt

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt eine Verfahrensweise zur Aus­schrei­bung von Pachtverträgen von stadteigenen Landwirtschaftsflächen in Umsetzung der Beschlüsse BV-V-07-0063 und BV-V-07-0041.

Dieser Beschluss regelt die Abweichungen von der grundsätzlichen Ausschreibungspflicht städtischer Landwirtschaftsflächen.

Pachtverträge, die bis zum 30.09.2022 regulär auslaufen, sind längstens bis zum 31.12.2023 mit den bisherigen Pächtern zu verlängern. Mit diesen Verlängerungen ist jeweils für diesen nun verlängerten Zeitraum auch eine Vereinbarung von gemeinsam ausgewählten Naturschutzmaßnahmen in Anlehnung an den Ergebnissen der Naturschutz­beratung zu treffen.

Im Vorfeld der jeweiligen Ausschreibungen werden flächenspezifische Natur- und Umweltschutz­empfehlungen, Gutachten oder Entwicklungspläne durch eine qualifizierte Institution (z.B. Fair­pachten der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern, Ökoring oder vergleichbar; Umweltplanungsbüro) entwickelt. Diese Natur- und Umweltschutzempfehlungen sind Bestandteil der jeweiligen Ausschreibung. Zur Qualitätssicherung der Beratung und Gutachten dient eine öffentlich zugängliche Muster-Leistungsbeschreibung.

Die städtischen Flächen können im Vorfeld der Ausschreibung einzeln oder in einer Gesamtaktion bewertet werden. Jedoch sind immer flächenspezifische Ergebnisse vorzulegen.

Als qualifizierte landwirtschaftliche Naturschutzberatung werden möglichst für die bis zum 30.09.2022 regulär auslaufende Pachtverträge auch die von den Pächtern selbst im Rahmen der vom Land geförderten landwirtschaftlichen Naturschutzberatung erstellten Ergebnisse anerkannt, sofern diese den Anforderungen entsprechender Untersuchungen genügen (im Vergleich mit Muster-Leistungsbeschreibung), die betreffenden Flächen im Eigentum der Stadt betrachtet haben, und insoweit auch explizite Aussagen und Empfehlungen für die städtischen Flächen beinhalten.

Weiterhin wird der Oberbürgermeister gebeten, bis zum März 2021 der Bürgerschaft eine Methodik zur Abstimmung vorzuschlagen, die einer künftigen Entscheidung zur Wiederpachtung bei nachhaltiger Landwirtschaft (Pkt. 13 in BV-V/07/0041) zugrunde zu legen ist.

Die gemäß dem Ausschreibungsergebnis vereinbarten umzusetzenden Maßnahmen aus den flächenspezifischen Natur- und Umweltschutzempfehlungen werden Bestandteil des neuen, ggf. verlängerten, Pachtvertrages.

Sollten Pächter laufende Verträge vorfristig auflösen wollen, ist dies gesondert durch die Bürgerschaft / Hauptausschuss zu beschließen und die Verwaltung hat zu diesem Beschluss einen Vorschlag zum kurzfristigen Vergabeverfahren gemäß BV/-V/07/0063 zu unterbreiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

14

2

 

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