02.07.2020 - 8.9.1 Änderungsantrag zur Nachtragssatzung zum Doppel...

Beschluss:
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 8.9

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt die nachfolgenden Änderungen zur Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2019/2020 zur Haushaltssatzung 2020

 

1. Der Stellenplan 2020 zum Doppelhaushalt 2019/2020 wird im Abschnitt „Liegenschaften und Forsten“ um eine weitere Planstelle aufgestockt. Aufgabe soll es insbesondere sein, in Anlehnung an die Beschlussvorlage BV-P/07/0157 und den „Masterplan 100% Klimaschutz“ eine Strategie zur klimaverträglichen Nutzung der Greifswalder Moorflächen zu entwickeln. 

 

2. Der Stellenplan 2020 zum Doppelhaushalt 2019/2020 wird um 5 weitere Planstellen befristet für 3 Jahre aufgestockt. Dabei sollen bereits bestehende Planstellen, deren Stelleninhaber innerhalb der nächsten drei Jahre planmäßig aus dem Dienst der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausscheiden, für diesen Zeitraum gedoppelt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen reibungslosen Personalübergang an wichtigen Stellen in der Stadtverwaltung zu gewährleisten. Die Auswahl der Planstellen wird dem Oberbürgermeister überantwortet.

 

3. Für die weitere Instandsetzung der Geh- und Radwege werden zusätzlich 300.000,00 € bereitgestellt.

 

4.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Greifswald Marketing GmbH einen City-Universalgutschein zu entwickeln und ein Kontingent an CityGutscheinen im Wert von je 100,00 € in Ergänzung des Gutscheinheftes als Extrabonus an Zuzügler*innen im Jahr 2020 auszugeben. Für die Gesamtmaßnahme werden aus dem städtischen Haushalt max. 400.000,00 € inklusive der Umsetzungskosten bereitgestellt. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister beauftragt, in Umsetzung des Beschlusses „Solidarisch miteinander gegen die CORONA-Pandemie“ BV-P/07/0141, Ziffer 9, für Bürger die Möglichkeit zu schaffen, über ein von der Stadtverwaltung zu koordinierendes Netz caritativer Einrichtungen in Greifswald Gutscheine an bedürftige Personen im Sinne dieses Beschlusses zu spenden.

 

Zur dauerhaften Stärkung der regionalen Wertschöpfung soll kurzfristig ein „CityGutschein Greifswald“ (Arbeitstitel) eingeführt werden. Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft bei der Überwindung der coronabedingten Folgen soll ein Kontingent an CityGutscheinen in Ergänzung des Gutscheinheftes als Extrabonus an Zuzügler*innen ausgegeben werden, die sich ab 01.10.2020 erstmalig mit Hauptwohnsitz in Greifswald anmelden. Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ohne Rechtsanspruch, so lange der Vorrat reicht. Ziel ist es, mehr Neu-Greifswalder*innen (Auszubildende, Studierende, etc.) zur Hauptwohnsitz-Anmeldung zu bewegen. Regionale Händler, Institutionen, Unternehmen und Vereine profitieren direkt von dieser Maßnahme, zum einen durch die an Zuzügler*innen ausgegebenen Gutscheine und zum anderen durch das auf Dauer angelegte CityGutschein-System als Universalgutschein für die Stadt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einzelabstimmung

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

21

19

0

Punkt 2

25

einige

0

Punkt 3

mehrheitlich

5

1

Punkt 4

24

einige

2