10.08.2020 - 12.4 5. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebühre...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Lerm erklärt, dass mit der jüngsten Änderungssatzung die Vorgaben der neuen KiföG aufgegriffen sind. Es handelt sich hauptsächlich um Wortänderungen, ohne größere Auswirkung. Ausnahme ist jedoch das Abrechnungsverfahren der Verpflegung: Die seit 2015 teilweise angebotene Spitzabrechnung soll wieder komplett auf Pauschalabrechnung umgestellt werden, da der Aufwand für alle Beteiligte unangemessen ist und den Effizienzregeln widerspricht. Außerdem ermöglicht die Pauschalabrechnung einen günstigen Verpflegungssatz von 71,55 €/Monat.

Herr von Malottki hinterfragt die günstige Kalkulation und regt an, diesen Spielraum teilweise zu nutzen, um das Angebot noch stärker ökologisch auszurichten.

Herr Lerm kann zur Kalkulation der Mitbewerber keine Aussagen machen, da er bei den Beratungen nicht anwesend ist. Sein Ziel ist die „schwarze Null“. Grundsätzlich ist man bestrebt, in möglichst vielen Kitas mittels eigenen Köchen zu versorgen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0