12.08.2020 - 6 Informationen zum Gesetz zur Verbesserung des O...

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Wortprotokoll

Frau Felber, die Digitalisierungsmanagerin der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, informiert ausführlich über das Onlinezugangsgesetz – OZG.

 

Ihre Aufgabe ist es, die Digitalisierung im Bereich von Verwaltungsleistungen voran zu bringen und umzusetzen. Sie informiert über die Gesetzmäßigkeiten, die in der Verwaltung berücksichtigt werden müssen, damit Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung gestellt werden können.

 

Folgende Ergebnisse lassen sich inhaltlich zusammenfassen:

 

-                     Alle Verwaltungsleistungen müssen online bis Ende 2022 elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

-                     Verwaltungsleistungen müssen den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden und sich in einem Portalverbund miteinander verknüpfen lassen.

-                     Es muss gewährleistet werden, dass jeder Bürger ein Benutzerkonto eröffnen kann, wo er dann seine Verwaltungsleistungen digital abwickeln kann.

-                     Das M-V Serviceportal ist die Plattform, in dem die Verwaltungsleistungen online zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Der Bereich für die Onlinedienste auf der Homepage der Hansestadt Greifswald, wie die Onlineterminvergabe, wird ebenfalls ausgebaut.

 

Frau Felber informiert ebenfalls über das Einrichten von E-Rechnungen, die bis Ende 2020 durch gesetzliche Änderungen umgesetzt werden müssen.

 

Herr Dr. Valentin fragt nach, welche Möglichkeiten der Datensicherung gegeben sind, auf welche Server zugegriffen wird und wo der Standort dieser Server ist. Herr Pfost trägt vor, dass das M-V Serviceportal vom Land betrieben wird, und dafür externe Server, wie das DVZ in Schwerin, genutzt werden, die auch zertifiziert dafür sind. Für die Daten unserer Bürger ist die Hansestadt Greifswald verantwortlich. Die Datenschutzbeauftragte hat das Recht, zu kontrollieren, wie der Datenschutz umgesetzt wird.