11.08.2020 - 9.9 Überplanmäßige Ausgabe Neubau Steganlage Holzte...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Schick bringt die Vorlage ein.

Im B-Plan 30 ist diese Steganlage als öffentliche Verkehrsanlage ausgewiesen.

Die Stadt ist als Baulastträger der Steganlage Holzteich zuständig. Die überplanmäßige Ausgabe betrifft die Steganlage längs der Wohnbebauung. Die Kosten für einen notwendigen Ersatzneubau wurden bereits im letzten Doppelhaushalt angemeldet. Die Kosten konnten nicht finanziert werden. Für den kommenden Doppelhaushalt wurden die Kosten erneut angemeldet.

Aufgrund der Nutzung durch die Marina Yachtzentrum Holzteich sind Baumaßnahmen im Sommer nicht möglich. Hierzu müssen die Wintermonate genutzt werden. Sofern der Doppelhaushalt erst im Sommer 2021 freigegeben werden sollte, könnte eine Bauausführung in 2021 nicht mehr realisiert werden.

Das vorliegende Gutachten empfiehlt dringenden Handlungsbedarf. Im Zuge der weiteren Planungen wird parallel geprüft, in wie weit der vorhandene Bongossibelag weiter genutzt werden kann. Alternativ würde ein Recyclingbelag aufgebracht werden. 

Herr Liedtke fragt nach, ob Gefahr in Verzug ist. Herr Schick betont, dass es fast so weit ist. Das Gutachten sagt aus, dass sofort gehandelt werden muss.

Herr Schulze merkt an, dass im Gutachten festgehalten ist, dass einzelne Holzbalken verzogen sind. Es sei nicht erkennbar, dass es statisch kritisch ist, die Steganlage weiterhin zu nutzen. Eine Erneuerung in 2020, so Herr Schulze, sei aus seiner Sicht nicht erforderlich.

Herr Radicke führt aus, dass die Pflege des Holzbelages sehr aufwendig geworden ist. Effektive Holzschutzmittel dürfen aus Naturschutzgründen nicht mehr eingesetzt werden. Die Folge ist, dass das Holz weggammelt. Der richtige und einzige Weg ist eine verzinkte Stahlkonstruktion mit Bohlen aus Recyclingkunststoff. Dies ist eine dauerhafte Variante, aber auch die kostenintensivste Variante.

Dr. Bitter fragt nach, warum diese Steganlage nach über 20 Jahren immer noch öffentlich ist. War dies eine Bedingung des Investors? Herr Schick erklärt, dass diese Fläche im B-Plan 30 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt ist.

Weiterhin fragt Herr Dr. Bittner nach, welches Mitspracherecht zum weiteren Verfahren eingeräumt wird. Es liegen 4 Ausführungsvarianten (Stahlunterkonstriktion, Betonunterkonstruktion, unterschiedliche Belagvarianten, Aufschüttungen) vor, ebenso die Kostenschätzung. Herr Schick führt aus, dass die Kostenschätzung die Stahlunterkonstruktion und den Recyclingbelag beinhaltet. Eine Weiternutzung des vorhandenen Bongossibelages wird geprüft. Über das Prüfergebnis wird der Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung unterrichtet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

2