11.08.2020 - 9.13 Stromkosten durch den verstärkten Ausbau von Ph...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bittner bringt die Vorlage ein.

Viele Vorlagen wurden zum Klimaschutz bereits beschlossen. Ein wegweisender Beschluss ist der Masterplan 100% Klimaschutz. Ein großer Kernpunkt ist der Ausbau von Photovoltaik. Mit diesem Beschlussvorschlag wurde ein 10-Punkte-Programm aufgestellt. Die meisten Punkte davon sind Prüfaufträge, zielen aber alle konkret darauf ab, Photovoltaik zu fördern und attraktiv zu machen. Herr Dr. Bittner stellt die Punkte im Einzelnen vor:

  1. Solarkataster bis zum 31.10.2020 veröffentlichen und fortführen
  2. PV-Anlagen-Pflicht bei neuen kommunalen Gebäuden und Gebäuden städtischer Beteiligungen
  3. PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften und bei Liegenschaften städtischer Beteiligung nachrüsten
  4. Beratungsangebote für Eigentümer schaffen
  5. Weiterbetrieb von PV-Anlagen absichern
  6. Crowdinvestment für Photovoltaik-Anlagen
  7. Photovoltaik als Geschäftsmodell
  8. Lokalen/regionalen Ökostrom vermarkten
  9. Flächen für die Energiewende bereithalten
  10. Personalkapazitäten prüfen und kooperieren

Insgesamt geht es darum, den Anteil an Photovoltaikstrom in der Stadt zu erhöhen.

Herr Liedtke führt aus, dass eigner Ökostrom nur genutzt werden kann, wenn ein eigenes Netz vorhanden ist. Ansonsten wird in das allgemeines Netz eingespeist. Die Zusammensetzung des Stromes ist allen bekannt. Auch wurden WVG und WGG zu früherer Zeit bereits angefragt, ob sie solche Anlagen, auf Grund der Statik bei den Gebäuden, überhaupt aufstellen können. Bei neuen Gebäuden könnte man solch ein Vorhaben mit einplanen. Herr Liedtke macht aber auch deutlich, dass ein Rückgang des Strompreises damit nahezu ausgeschlossen ist. Die Stadtwerke haben sich im Hinblick auf 100% Klimaschutz gut aufgestellt.

Herr Wilde merkt zum Punkt 2 an, dass für kommunale Gebäude, welche in den Geltungs-bereichen von Gestaltungssatzungen, von Erhaltungssatzungen, von rechtskräftigen Bebauungsplänen oder in Denkmalschutzbereichen liegen, das Baurecht nach BauGB und Landesbauordnung gilt. In Bezug auf den Punkt 9 gibt es das hohe Gut - das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Dieses Recht beinhaltet die Planungshoheit bei Bebauungsplänen. Der Bürgerschaft obliegt es, über die Flächennutzung zu entscheiden und auch über die Art der baulichen Nutzung. Es musste für den Punkt 9 dargelegt werden, wie mit rechtskräftigen Bebauungsplänen umgegangen werden soll.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

4

2