31.08.2020 - 10.41 Stromkosten durch den verstärkten Ausbau von Ph...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Liedtke

. weist darauf hin, dass diese Beschlussvorlage zur Begrenzung der Strompreise führen werde.

 

Herr Alexander Krüger

. geht auf die dadurch entstehende Kostenersparnisse, mögliche Mieterstrommodelle, sowie die Forschung und Entwicklung von Speicherkapazitäten ein.

 

Frau Dr. Wölk

. macht darauf aufmerksam, dass in anderen Städten die Stadtwerke die Bürger*innen motivieren, nachhaltige Energien zu nutzen.

. sieht daher hier die Stadtwerke Greifswald GmbH in der Pflicht.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. erklärt das Zustandekommen der hohen Kosten für nachhaltige Energie. Ziel sei es daher, den Bürger*innen die nachhaltige Energie kostengünstiger zur Verfügung zu stellen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Es wird mit TOP 10.42 fortgefahren.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung der folgenden Maßnahmen, die das Ziel haben, die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) innerhalb des städtischen Einflussbereichs zu erhöhen (Maßnahme V3 im Masterplan 100% Klimaschutz).

 

Hauptanliegen der Antragsteller ist es, die sehr großen Photovoltaik-Potenziale der Greifswalder Dachflächen systematisch zu erschließen. Insbesondere durch die Eigenbetriebe und die kommunalen Eigengesellschaften existieren erhebliche Ressourcen und Steuerungspotenziale, die genutzt werden sollen, um eigenständig, in Kooperation untereinander oder mit Dritten den Photovoltaik-Ausbau erheblich voranzutreiben.

 

1. Solarkataster veröffentlichen und fortführen

 

a) Das bereits erstellte Solarpotenzialkataster ist in geeigneter Form bis zum 31.10.2020 digital zu veröffentlichen. Eine Konsultation des zuständigen Fachausschusses (Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung) ist angeraten.

 

b) Das Solarpotenzialkataster ist fortzuführen und in geeigneten Abständen (mindestens alle 2 Jahre) ist die digitale Veröffentlichung zu aktualisieren.

 

c) Zu prüfen ist, ob im Solarkataster, sofern dies nicht bereits praktiziert wird, die Installation von Photovoltaikanlagen dokumentiert werden kann.

 

2. PV-Anlagen-Pflicht bei neuen kommunalen Gebäuden und Gebäuden städtischer Beteiligungen

 

Beim Neubau, einer grundhaften Sanierung oder der Neueindeckung von Dächern von Gebäuden in kommunaler Hand und bei solchen städtischer Beteiligungen (Eigenbetriebe und Eigengesellschaften) soll die Installation von PV-Anlagen pflichtig sein. Ein Abweichen ist in begründeten Ausnahmefällen unter Einbeziehung der Fachausschüsse möglich.

In Fällen, in denen eine begründete Ausnahme vorliegt, sind dennoch bauliche Vorbereitungen zu prüfen, die eine nachträgliche Installation ermöglichen.

 

3. PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften und bei Liegenschaften städtischer Beteiligungen nachrüsten

 

Der Aufbau von PV-Anlagen ist für kommunale Liegenschaften und bei Liegenschaften der städtischen Beteiligungen (Bestand) zu prüfen. Dies umfasst unter anderem:

 

(a) die Dächer von Bestandsgebäuden

(b) Flächen, die durch die Überdachung von Parkplatzanlagen entstehen könnten. Hier ist die GPG mbH aufgefordert, sich konzeptionell einzubringen.

(c) Dächer von Bestandsgebäuden der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften. Insbesondere die WVG mbH ist aufgefordert, ihre Dachflächen entsprechend zu überprüfen. Bemühungen um Mieterstrommodelle sind zu intensivieren.

(d) Freiflächen

(e) (landwirtschaftliche) Pachtflächen

 

Die Punkte (d) und (e) stehen hier unter dem unbedingten Vorbehalt der Beachtung von beispielsweise ökologischen aber auch wirtschaftlichen Nutzungskonflikten.

 

4. Beratungsangebote für Eigentümer schaffen

 

Beratungsangebote für Eigentümer*innen von Liegenschaften, Haushalte sowie für Gewerbetreibende sind gemäß dem Masterplan 100% Klimaschutz (Maßnahmen P2 und G2) einzuführen. Es ist zu prüfen, ob dies bereits in die Haushaltsplanung 2021 integriert werden kann. Bestandteil dieser Beratung soll insbesondere auch der Aufbau von PV-Anlagen sein. In diesem Zusammenhang soll auch eine Beratung über etwaige Fördermöglichkeiten stattfinden. In diesem Rahmen sind auch Kooperationsangebote gegenüber der Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald eG erwünscht.

 

5. Weiterbetrieb von PV-Anlagen absichern

 

Es ist zu prüfen, in welchem Umfang in Greifswald künftig PV-Anlagen aus der EEG-Förderung fallen und mit welchen Maßnahmen ihr Weiterbetrieb ermöglicht werden kann.

 

6. Crowdinvestment für PV-Anlagen

 

Es sind Optionen zu prüfen, wie auch Personen ohne Liegenschaftsbesitz in Greifswalder Photovoltaikanlagen investieren können (vgl. Initiative UniSolar & Bürgerschaftsbeschluss B708-27/18).

 

7. Photovoltaik als Geschäftsmodell

 

Es ist zu prüfen, ob innerhalb der Eigengesellschaften Geschäftsmodelle entwickelt werden können, die eine verstärkte dezentrale, lokale PV-Stromproduktion befördern können.

 

8. Lokalen/regionalen Ökostrom vermarkten

 

Die Stadtwerke Greifswald GmbH werden beauftragt zu prüfen, ob die Auflage eines rein lokalen oder regionalen Ökostromtarifs möglich ist, der neben der entsprechend zertifizierten Stromversorgung auch die Zahlung eines Aufschlags (z.B. 1 Cent/kWh) zur Finanzierung von Neuanlagen beinhaltet.

 

9. Flächen für die Energiewende bereithalten

 

Es ist weiterhin nach Flächen zu suchen, auf denen künftig technische Anlagen zur Bereitstellung von thermischer und elektrischer Energie installiert werden können. Hier sind neben Flächen, die sich bereits im Besitz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald befinden, auch der Flächenerwerb und der Tausch von Flächen in Erwägung zu ziehen. Entsprechende Flächen sollen gegebenenfalls durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für diese Nutzung gewidmet werden. Hierbei ist insbesondere die Kooperation mit der Stadtwerke Greifswald GmbH und mit den jeweils zuständigen Gebietskörperschaften zu suchen.

 

10. Personalkapazitäten prüfen und kooperieren

 

Es ist zu prüfen, inwiefern die oben beschriebenen Aufgaben zusätzliches Personal innerhalb der Stadtverwaltung erforderlich machen.

 

Eine Einbeziehung der WVG mbH und insbesondere der Stadtwerke Greifswald GmbH ist sowohl beratend als auch als möglicher Kooperationspartner für die Anlageninstallation und/oder den Betrieb unbedingt gewünscht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

12

2