31.08.2020 - 10.3 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Rex erklärt sich gemäß § 24 KV M-V vom Mitwirkungsverbot betroffen. Sie nimmt dementsprechend nicht an der Diskussion und der Abstimmung teil und begibt sich in den Zuschauerbereich.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt aufgrund einer Absprache im erweiterten Präsidium über die Punkte der Beschlussvorlage einzeln abstimmen.

 

Herr Kramer befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

Es wird mit TOP 10.49 fortgefahren.

 

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Beschluss:

 

1.

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hebt den Beschluss BV-V/07/0223-01 vom 02.07.2020 zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) für das Gebiet der Steinbeckervorstadt in Greifswald auf.

2.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt das Prüfergebnis der Verwaltung zum Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0079-01 vom 16.12.2019 „Vorkaufsrechtssatzung Steinbeckervorstadt“ unter 2. der Sachdarstellung dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis.  

3.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet der Steinbeckervorstadt in Greifswald die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) gemäß Anlage 1 nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

einstimmig

0

0

Punkt 2

20

14

3

Punkt 3

20

17

0