31.08.2020 - 10.11 Einhaltung Werbekodex des Deutschen Werberates ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.11
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 31.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01.0.3 Beauftragtenbüro/Beauftragte/r für Bürgerbeteiligung und Prävention
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekennt sich ausdrücklich zum Verhaltenskodex des Deutschen Werberates und fordert die Eigenbetriebe, Eigengesellschaften sowie die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf, sich ebenfalls an die Regelungen des Deutschen Werberates zu halten. Die Bürgerschaft appelliert an alle städtischen Partner*innen, Geschäfte und Händler*innen, die eigene Werbung ebenfalls gemäß Verhaltenskodex des Deutschen Werberates diskriminierungs- und gewaltfrei zu gestalten.
Die Bürgerschaft, ihre Gremien, die Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe sowie die Eigengesellschaften ergreifen geeignete Maßnahmen zur Bekanntgabe und Veröffentlichung dieser Selbstverpflichtung.
Beschwerden von Bürger*innen und/oder Gästen können sowohl – wie bisher auch – an den Deutschen Werberat direkt, über das Klarschiff-Portal oder an die Beauftragte für Gleichstellung und Bürgerbeteiligung gerichtet werden, die die Beschwerde entsprechend an den Deutschen Werberat weiterleitet und die Kommunikation zu den Beschwerdeführer*innen übernimmt. Sollte eine Werbung gegen den Kodex des Deutschen Werberates verstoßen, ist diese schnellstmöglich zu entfernen.