31.08.2020 - 10.20 Bebauungsplan Nr. 13 - Am Elisenpark -; Satzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. stellt fest, dass Herr Prof. Dr. Hardtke nicht an der Diskussion und der Abstimmung teilnimmt und den Sitzungssaal verlässt.

 

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Frau Berger und Herr Prof. Dr. Hardtke befinden sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zum

Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark – wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.

Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V, S. 682), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark – , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

  1. Mit dem Beschluss des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark – als Satzung erfolgt für den im Plan (Anlage 2) entsprechend gekennzeichneten Bereich eine Zuordnung und damit eine Ersetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 37 – Anklamer Straße – durch die Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark –.

 

  1. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 13 – Am Elisenpark – wird gebilligt (Anlage 3).

 

  1. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss des Bebauungsplans Nr. 13 – Am Elisenpark – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

32

0

5

 

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Anlagen