31.08.2020 - 10.32 Bußgeld für unerlaubte Entsorgung von Kleinmüll
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.32
- Zusätze:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 31.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Möglichkeiten die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat, Ordnungswidrigkeiten mit Bezug auf das Wegwerfen von Restabfällen, wie Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Essensresten, To-Go-Geschirr, leeren Tüten oder ähnlichem, mit Bußgeldern zu belegen.
Diese Bußgelder sollen zusätzlich zu den im Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ (Erlass des Umweltministeriums M-V vom 15.01.1999, Amtsblatt M-V 1999 S. 101) genannten Bußgeldsätzen von umgerechnet etwa 5 bis 10 € erhoben werden.
Beschlusskontrolle:
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bau und öffentliche Ordnung spätestens im September 2020 vorzustellen, damit die ggfs. zu erhebenden Bußgelder noch in den Haushalt 2021/22 eingearbeitet werden können.