31.08.2020 - 10.48 Befreiung der Gastronomen von Sondernutzungsgeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlässt für das Jahr 2020 und 2021 für die landseitige Sondernutzung der Hafengebiete durch Gastronomiebetriebe die Gebühren gemäß der §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 5 und 11 Abs. 1 der Hafengebührensatzung 2019/ 2020 / 2021 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

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