31.08.2020 - 10.38 Eine App für Greifswald – Digitale Wege zu mehr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.38
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT UND TIERSCHUTZ neue Version am 28.08.2020
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 31.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
- die vorhandene Greifswald-App zu einem Instrument digitaler Beteiligung für die Einwohnerinnen und Einwohner Greifswalds auszubauen bzw. falls nötig, eine gänzlich neue App entwickeln zu lassen.
- bei dieser Gelegenheit alle digitalen Angebote der Stadt auf ihre Tauglichkeit für Benutzerinnen und Benutzer zu überprüfen und zu verbessern. Ziel muss es sein, am Ende ein übersichtliches und barrierefreies Portal für alle Angebote zu erhalten. Für mobile Endgeräte soll dies die verbesserte oder vollkommen neue Greifswald-App sein.
Mindestens enthalten und direkt eingebunden sein sollen folgende Aspekte von Bürgerservice und Bürgerbeteiligung:
- der Fahrplan des Greifswalder ÖPNV
- das Portal „Klarschiff“
- der Kulturkalender
- das Ratsinformationssystem
- Car Sharing
- Bürger- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung
(https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/auslegungen/buerger-und-behoerdenbeteiligung-in-der-bauleitplanung/index.html)
- Große Tiefbaumaßnahmen
(https://www.greifswald.de/de/wirtschaft-bauen-verkehr/bauen/grosse-tiefbaumassnahmen/)
- Große Hochbaumaßnahmen
(https://www.greifswald.de/de/wirtschaft-bauen-verkehr/bauen/grosse-hochbaumassnahmen/)
und künftig auch:
- Mitfahrbänke
- zeitnah ein für Interessierte und Fachleute offenes Begleitgremium (wie z.B. eine AG Digitalisierung) einzuberufen, das diesen Prozess gemeinsam mit Verwaltung, Marketing-Gesellschaft und weiteren städtischen Akteuren vorantreibt. Auch alle anderen Fragen der Digitalisierung, wie z. B. die konkrete Umsetzung der EU-Richtlinie zu eGovernance sollen dort beraten und durch Ideen und Anregungen ergänzt werden. Eine Ansiedlung dieses Gremiums bei der städtischen Digitalisierungsbeauftragten ist sicherlich am sinnvollsten.
- Unter Mitarbeit des offenen Begleitgremiums soll ein Lastenheft mit den Zielvorstellungen für mögliche Auftragnehmer, sowie ein Zeit- und Finanzplan erarbeitet werden. Diese sind der Bürgerschaft bis spätestens 31.05.2021 vorzulegen, sodass die Bürgerschaft dann über haushaltsrechtliche Auswirkungen entscheiden kann.
- die neu aufgestellten digitalen Angebote der Stadt durch gezielte Werbemaßnahmen in der Bevölkerung bekannter zu machen.