14.09.2020 - 8.1 Neufassung der Satzung für den Kultur- und Sozi...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Winckler erläutert, dass in der Neufassung die berechtigten Personen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen konkreter definiert werden.

Zum anderen wird der Bezugszeitraum auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum und nicht zum 31.12. eines Kalenderjahres geändert, um die Antragsstellungen in der Wohngeldstelle zeitlich zu entzerren.

Auf Nachfrage von Frau Duschek bestätigt Herr Winckler, dass Spenden zur Verwendung im Rahmen des KuS möglich sind.

Herr Nicolai wünscht die redaktionelle Änderung „Schülerinnen und Schüler“.

Ausdrücklich wird betont, dass ansonsten keine Änderungen zur alten Satzung vorgenommen wurden.

Auf die gesonderte Aufzählung „Dritter Leistungserbringer“ im § 3 wird verzichtet, da die Leistungen im jeweiligen Vertrag geregelt sind und Änderungen auch eine Satzungsänderung nach sich zögen. Die Satzungen der städtischen Einrichtungen beinhalten die Vergünstigungen bereits.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

1