28.09.2020 - 9 Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitgliede...

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Wortprotokoll

Frau Prof. Dr. Tolani

. erinnert daran, dass sie im Namen der CDU-Fraktion in der letzten Sitzung der Bürgerschaft am 31.08.2020 darauf hingewiesen habe, dass Teil B) des Beschlusses „Greifswalder Erklärung für Vielfalt, Weltoffenheit und Demokratie“ (BV-P/07/0181-02) rechtswidrig sei.

Der Oberbürgermeister habe diesem Beschluss nicht widersprochen und daher habe die CDU-Fraktion am 21.09.2020 die Rechtswidrigkeit der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt und um Außervollzugsetzung des Beschlusses gebeten.

. fragt, ob es aus dem Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern bereits eine Rückmeldung gegeben habe.

. geht auf ihre Anregung aus der letzten Sitzung der Bürgerschaft bezüglich des Arboretums ein. Mittlerweile habe eine Bürgerin einen Brief an die Rektorin geschrieben, in dem sie den Zustand des Arboretums darlege.

 

Der Oberbürgermeister

. berichtet, dass aufgrund des mündlichen Hinweises aus der letzten Sitzung der Bürgerschaft der Beschluss „Greifswalder Erklärung für Vielfalt, Weltoffenheit und Demokratie“ (BV-P/07/0181-02) geprüft worden sei. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschluss nicht rechtswidrig sei. Die Gründe, die dem Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern von der CDU-Fraktion genannt worden, seien der Stadtverwaltung nicht bekannt.

. kritisiert, dass das Schreiben der CDU-Fraktion an das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern der Stadtverwaltung nicht im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden sei.

 

Herr Dr. Kerath

. möchte wissen, wie die weitere Vorgehensweise bezüglich der Wirtschaftsfördergesellschaft aussehe.

 

Der Oberbürgermeister

. antwortet, dass alle vier beteiligten Verwaltungen an Beschlussvorlagen arbeiteten. Bestenfalls könne eine gemeinsame Beschlussvorlage erstellt werden. Die Beratung in den bürgerschaftlichen Gremien sei voraussichtlich für die Sitzung der Bürgerschaft im Dezember geplant.

 

Herr Rappen

. erklärt, dass in der Sitzung der Bürgerschaft am 02.07.2020 das Thema „Straßensozialarbeit“ sehr dringlich dargestellt worden sei. Allerdings sei nun im Stadtblatt verkündet worden, dass das Interessenbekundungsverfahren erst am 25.09.2020 begonnen habe.

. betont noch einmal, dass die damals beantragte Vertagung der Beschlussvorlage in die Fachausschüsse zeitlich umsetzbar gewesen wäre.

. fragt, wie das weitere Verfahren bezüglich der Vorkaufsrechtssatzung Steinbeckervorstadt aussehe.

. möchte den aktuellen Stand zum „Pariser“ in der Kapaunenstraße wissen.

 

Der Oberbürgermeister

. teilt mit, dass die Frage zum „Pariser“ im nichtöffentlichen Teil beantwortet werde.

 

Herr Kremer

. antwortet bezüglich der Verfahrensweise zur Vorkaufsrechtssatzung, dass die Kaufverträge beim Eingang im Immobilienverwaltungsamt auf Vollständigkeit geprüft und dann an das Stadtbauamt weitergeleitet würden. Dort werde geprüft, ob ein Vorkaufsrecht der Stadt bestehe. In der Regel seien dafür zwei Monate Zeit. Danach werde eine Beschlussfassung für den Hauptausschuss oder die Bürgerschaft vorbereitet. Im Haushaltsplan seien bestimmte Mittel für die Ankäufe eingeplant. Je nachdem, ob finanzielle Mittel bereitstünden oder nicht, müsse eine außerplanmäßige Ausgabe getätigt werden.