19.10.2020 - 9.4 5. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Prof. Dr. Tolani

. bringt den unter TOP 9.4.1 aufgeführten Änderungsantrag „Änderungsantrag: 5. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald; Antrag zur Vorlage BV-V/07/0171-01“ (BV-V/07/0171-0-01) der CDU-Fraktion ein.

 

Herr Burmeister

. weist darauf hin, dass der Kinder- und Jugendbeirat durch eine Urwahl aller Menschen dieser Personengruppe gebildet werde. Der Seniorenbeirat werde hingegen durch eine Delegiertenkonferenz gewählt, welche sich aus Seniorenorganisationen, - vereinen, -verbänden, - und –gruppen, demokratischen Parteien und Einzelbewerbern zusammensetze. Ein/e einzelne/r Senior/in, der/die sich nicht in einer der genannten Gruppen engagiere, habe nicht die Möglichkeit zu wählen.

. regt an, den Seniorenbeirat und den Frauenbeirat ebenfalls durch eine Urwahl besetzen zu lassen.

. schlägt vor, zukünftig hinter den aufgelisteten Mitgliedern des Seniorenbeirates im nächsten TOP „Bestätigung der Mitglieder des Seniorenbeirates entsprechend der Neuwahl vom 01.09.2020“ (BV-V/07/0273) darzustellen, für welche Institution das jeweilige Mitglied angetreten sei.

 

Herr Dr. Kasbohm

. empfiehlt, den Vorschlag der Durchführung einer Urwahl in den Beiräten zur Diskussion zu stellen.

. gibt den Hinweis, dass man sich bei der nächsten Änderung der Geschäftsordnung darüber verständigen sollte, wie mit gendergerechter Sprache in Beschlussvorlagen umgegangen werden solle.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über den Änderungsantrag „Änderungsantrag: 5. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald; Antrag zur Vorlage BV-V/07/0171-01“ (BV-V/07/0171-0-01) der CDU-Fraktion abstimmen (siehe Abstimmung unter TOP 9.4.1).

. lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 5. Änderungssatzung der Satzung des Seniorenbeirates mit der Angleichung der gesamten Satzung an eine geschlechtergerechte Sprache und den inhaltlichen Änderungen des § 3 wie folgt: 

 

§ 3 Wahl und Zusammensetzung des Seniorenbeirates

 

  1. Der Seniorenbeirat besteht aus 25 ständigen Mitgliedern.

 

  1. Mitglieder des Seniorenbeirates müssen Bürger*innen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sein und das 60. Lebensjahr erreicht haben sowie aus dem aktiven Arbeitsprozess ausgeschieden sein.

 

  1. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden von der Delegiertenkonferenz für 3 Jahre gewählt. Die Delegiertenkonferenz setzt sich aus den Delegierten der Seniorenorganisationen, -vereine, -verbände und -gruppen sowie Seniorengruppen demokratischer Parteien der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und den Einzelbewerber*innen zusammen.

 

  1. Die Wiederwahl ist möglich.

 

  1. Die Seniorenorganisationen, -vereine, -verbände und -gruppen sowie Seniorengruppen demokratischer Parteien der Universitäts- und Hansestadt Greifswald können je eine*n Bürger*in, der/die das 60. Lebensjahr überschritten hat, als Kandidat*in benennen und wählen 2 Delegierte für die Delegiertenkonferenz.   

 

  1. Personen, die keiner dieser Organisationen angehören und an einer aktiven Mitarbeit im Seniorenbeirat interessiert sind, können sich um eine Kandidatur bewerben (Einzelbewerber*innen).

 

  1. Der Seniorenbeirat wird im Verlauf einer Delegiertenkonferenz - unter Leitung eines stellvertretenden Oberbürgermeisters - gewählt. Näheres bestimmt die Wahlordnung.   

 

  1. Die 25 Kandidat*innen, die die meisten Stimmen erhalten, bilden den Seniorenbeirat.

 

  1. Im Verlauf der konstituierenden Sitzung wählt der Beirat seinen Vorstand und dieser seinen Vorsitz.

 

  1. Das Wahlergebnis der Delegiertenversammlung wird von der Bürgerschaft bestätigt. Die so gewählten und bestätigten Mitglieder des Seniorenbeirates werden von der Bürgerschaft öffentlich bestellt.

 

  1. Beim Ausscheiden eines Mitglieds rückt ein*e Nachfolgekandidat*in entsprechend der erzielten Stimmen nach.

 

  1. Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt der bisherige Seniorenbeirat solange im Amt, bis ein neuer Seniorenbeirat gewählt wurde.

 

  1. Auf Vorschlag des Vorstandes des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald können in einer ordentlichen Sitzung des Seniorenbeirates bis zu drei Einzelpersonen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, die sich um die Entwicklung des Seniorenbeirates durch langjährige aktive Arbeit in dessen Gremien große Verdienste erworben haben. Die Ehrenmitglieder haben beratende Funktion. Ihre Gesamtanzahl bleibt auf drei Mitglieder begrenzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

8

einige

 

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Anlagen

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