19.10.2020 - 9.8 Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung KV M-V) betroffen.

 

Frau Bittner

. fragt, inwieweit die Einschätzung des NABU Kreisverband Greifswald berücksichtigt worden sei.

 

Herr Wilde

. antwortet, dass von der Verwaltung eine Stellungnahme zum Schreiben des NABU Kreisverbandes Greifswald erarbeitet worden sei und den Mitglieder der Bürgerschaft vorliegen sollte.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – wie folgt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.

Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V, S. 682), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – wird gebilligt (Anlage 3).

 

  1. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss des Bebauungsplans Nr. 8 – Erneuerbare Energien am Helmshäger Berg – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

3

2

 

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Anlagen