19.10.2020 - 9.13 Preisnachlässe für Familien im B-Plan 13
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.13
- Zusätze:
- CDU-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 19.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, bei der anstehenden Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Geltungsbereich des B-Plan 13 (Am Elisenpark) Preisnachlässe für junge Familien zu gewähren. Die Preisnachlässe auf den Verkehrswert sollen entlang folgender Kriterien berechnet werden:
5% Preisnachlass je Kind bei Verkauf
Absenkung des regelmäßigen Erbbauzins um 0,5% je Kind bei Vergabe eines Erbbaurechts
Die begünstigten Kinder müssen zum Haushalt des Antragsstellers gehören und dürfen bei Abschluss des Kaufvertrages nicht älter als 10 Jahre sein. Zu berücksichtigen sind nur Einfamilienhaus- oder Doppelhausgrundstücke. Der Antragsteller und die begünstigten Kinder haben nach Bezug des Hauses für einen Zeitraum von 10 Jahren ihren Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu nehmen bzw. zu erhalten. Die Zahl der für die Berechnung zu berücksichtigenden Kinder wird auf fünf begrenzt. Der Antragsteller darf nicht älter als 45 Jahre sein. Grundstücke sind im Sinne dieser Vorlage lediglich bis zu einer Größe von 700 qm förderfähig. Davon abweichend kann der Preisnachlass bei größeren Grundstücken anteilig gewährt werden, wenn diese größeren Grundstücke geteilt werden und beispielsweise mit Doppelhäusern bebaut werden. Der regelmäßige Erbbauzins darf nicht unter 1% sinken.