19.10.2020 - 9.24 Aufhebung des Beschlusses Ö 10.3. der OTV SWI/S...

Beschluss:
nicht abgestimmt
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Al Najjar erklärt sich gem. § 24 KV M-V vom Mitwirkungsverbot betroffen und nimmt nicht an der Diskussion und der Abstimmung teil.

 

Frau Wuschek

. bringt die Beschlussvorlage ein.

. beantragt namentliche Abstimmung.

. zieht Punkt 2 des Beschlussvorschlages zurück.

 

Herr Dr. Kasbohm

. stellt fest, dass Herr Al Najjar bereits zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Antrag zum Ortsteilbudget Vorsitzender des Vereins FC Al Karama Greifswald e. V. gewesen sei. Damit sei die Entscheidung der Ortsteilvertretung unwirksam.

Allerdings müsse der Verein nicht automatisch das Geld zurückzahlen, sondern zunächst sei die Entscheidung in der Ortsteilvertretung neu zu treffen. Sollte der Antrag zum Ortsteilbudget keine Mehrheit finden, müsse über die weitere Vorgehensweise nachgedacht werden.

. sagt, dass diese Beschlussvorlage nicht benötigt werde, da der Sachverhalt der Bürgerschaft nun vorgelegt worden, die Entscheidung unwirksam geworden und eine neue Entscheidung der Ortsteilvertretung erforderlich sei.

 

Herr Dr. Kerath

. gibt den Hinweis, dass ein einzelnes Mitglied der Bürgerschaft keinen Antrag auf namentliche Abstimmung stellen dürfe.

 

Herr Kramer

. beantragt im Namen der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft die namentliche Abstimmung.

 

Nach längerer Diskussion erklärt Herr Schreiber auf Nachfrage von Herrn Burmeister, dass für Mitglieder der Ortsteilvertretungen im übertragenen Sinne das gleiche Recht wie für Mitglieder der Bürgerschaft gelte. Entscheidungen die entgegen des Mitwirkungsverbotes getroffen werden, seien per se nichtig, wenn es innerhalb der Jahresfrist festgestellt werde. Demnach bedürfe es keines zusätzlichen Beschlusses.

 

Herr Burmeister

. beantragt, die Beschlussvorlage von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Frau Wuschek

. hält an der Beschlussvorlage fest.

. bittet, bei dieser Angelegenheit entsprechend des Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot bei Frau Rex vorzugehen.

 

Frau Socher

. weist ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass hier kein abweichendes Vorgehen stattfinde. Ebenso wie im Fall von Frau Rex sei diese Entscheidung nun unwirksam und in der nächsten Sitzung sei die Entscheidung erneut – ohne das Mitwirken von Herrn Al Najjar – zu treffen.

 

Herr Kramer

. kritisiert bezugnehmend auf den von Herrn Burmeister gestellten Geschäftsordnungsantrag, dass die Beschlussvorlage nicht während der Sitzung von der Tagesordnung genommen werden könne.

 

Herr Wulff

. präzisiert den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Burmeister und beantragt das Ende der Debatte ohne Abstimmung über die Beschlussvorlage.

 

Herr Liskow lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Wulff abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

15

0

 

Herr Krüger

. teilt in einer persönlichen Erklärung mit, dass gem. § 9 Abs. 3 b) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald der Geschäftsordnungsantrag auf das Absetzen eines Tagesordnungspunktes zulässig sei. Einschränkungen seien nicht aufgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

 

nicht abgestimmt