09.11.2020 - 10.9 Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen für die Er...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Baas bittet um Zustimmung, dass Erläuterungen in den Jahresabschlüssen erst ab einer Erheblichkeitsgrenze von 500.000 EUR erfolgen. Dies würde maßgeblich zu einer Reduzierung des Aufwandes für die Darstellungen der Abweichungen führen und würde zu einer schnelleren Abarbeitung der Jahresabschlüsse beitragen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

2