09.11.2020 - 10.15 Tierschutzgerechte Hundesteuer

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Medau erklärt, dass es das Ziel sei, mit dieser Beschlussvorlage Tierschutzvereine stärker zu entlasten und deren zumeist gemeinnützige Arbeit zu fördern.

 

Herr Krüger gibt den Hinweis, zur Klarstellung „Jagdhunde“ in „jagdlich geführte Hunde“ abzuändern. Auch möchte er von der Verwaltung wissen, ob es in der Hansestadt Greifswald Einrichtungen mit Versuchstierhunden gibt. Da sich das Tierschutzgesetz in Überarbeitung befindet (der Hundeführerschein soll dann wohl verpflichtend sein), sollte ein Passus im Beschluss aufgenommen werden, dass ein Zuschuss bzw. eine Befreiung von der Hundesteuer nur so lange gilt, bis das Tierschutzgesetz angepasst ist.

 

Grundsätzlich steht die Verwaltung der Vorlage nicht ablehnend gegenüber. Herr Dr. Fassbinder schlägt dennoch konsequenterweise vor, eine aufkommensneutrale Variante vorzunehmen (an einer Stelle befreien, an anderer Stelle erhöhen), um einen Einbruch der Einnahmen zu verhindern. Frau Baas ergänzt, dass eine Befreiung von der Hundesteuer über 24 Monate erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt hätte. Gegenwärtig sind 2.660 angemeldete Hunde in der Stadt, die jährlich ca. 195.000 EUR Steuern einbringen. Angaben über Hundeführerscheine können nicht getätigt werden. Versuchstierhunde gibt es keine.

 

Frau Socher erklärt, dass die Anregungen aus der Diskussion mitgenommen werden und zum Hauptausschuss eine geänderte Vorlage eingebracht wird.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0