30.11.2020 - 8.18 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag – Neub...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister

. bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Schreiber

. erklärt, dass der Bundesverwaltungsgericht eindeutige sage, dass sich eine Gemeinde auf die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nicht berufen könne, wenn die Bauaufsicht mit der Gemeinde zusammenfalle.

Wenn das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werde, würde der Beschluss rechtswidrig sein und der Oberbürgermeister müsse diesen beanstanden.

 

Frau Berger

. möchte wissen, was passiere, wenn die Mitglieder des Hauptausschusses der Meinung seien, dass das Bauvorhaben nicht rechtmäßig sei.

 

Herr Schreiber

. erklärt, dass die Baugenehmigung zu erteilen sei, wenn es keine rechtlichen Gründe gebe, die dagegen sprächen. Die Gemeindevertretung dürfe nur planungsrechtliche Belange in Erwägung ziehen. Die Beurteilung der Bauaufsicht erfolge im übertragenen Wirkungskreis und dürfe von der Gemeindevertretung nicht beurteilt werden.

 

Herr Dr. Kerath

. beantragt, diese Beschlussvorlage in die Sitzung der Bürgerschaft zu verweisen.

 

Herr Dr. Kasbohm

. möchte wissen, ob die

-          Stellungnahme des Denkmalschutzes vorliege und was darin enthalten sei.

-          Nutzungsänderung von der wirtschaftlichen Nutzung zur Wohnungsnutzung genehmigungspflichtig sei.

 

Herr Kaiser

. erklärt, dass das Gemeindliche Einvernehmen nur ein Teil der Baugenehmigung sei. Die untere Denkmalschutzbehörde und auch das Landesamt für Denkmalpflege würden im Rahmen des Bauantrages bezüglich der denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit direkt zu dem Objekt befragt.

Die sanierungsrechtliche Genehmigung werde durch die Konzentrierung bei der unteren Bauaufsicht erteilt. Hier stehe den Belangen des Sanierungsgebietes nichts entgegen, da sowohl Wohnraum als auch Gewerbe in einem Mischgebiet geschaffen werde.

 

Der Oberbürgermeister

. betont, dass die denkmalrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.

 

Herr Krüger

. teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit baurechtlichen Punkten Probleme habe und dieser Beschlussvorlage daher nicht zustimmen werde.

 

Herr Liedtke und Herr Hochschild

. heben hervor, dass das Gemeindliche Einvernehmen von der Verwaltung zu erteilen sei.

 

Der Oberbürgermeister lässt über den Verweis der Beschlussvorlage in die Bürgerschaft abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

0

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Beschlussvorlage in die Sitzung der Bürgerschaft verwiesen

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