28.12.2020 - 6.4 Umfassende Verwendung der Mittel aus dem Sofort...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister

. informiert, dass der Corona-Fonds nicht für alle beantragten Maßnahmen ausreichen werde.

. geht auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beschlussvorlagen „Umfassende Verwendung der Mittel aus dem Sofortfonds für Coronahilfen“ (BV-P-ö/07/0015-03) und „Unterstützung der einheimischen Wirtschaft durch Ausgabe von Citygutscheinen – Coronahilfe“ (BV-P-ö/07/0024-02) ein und weist auf entscheidende Punkte hin.

 

Herr Dr. Kerath

. erklärt, dass in diesem Jahr die Haushaltsmittel noch zweckgebunden für durch die Corona-Pandemie hervorgerufene Auswirkungen eingesetzt werden könnten.

. teilt bezüglich Punkt 1 der Beschlussvorlage der SPD-Fraktion „Unterstützung der einheimischen Wirtschaft durch Ausgabe von Citygutscheinen – Coronahilfe“ (BV-P-ö/07/0024-02) mit, dass viele Studenten aufgrund Onlinevorlesungen räumlich nicht nach Greifswald gekommen seien. Die Verlängerung dieser Maßnahme sei dafür gedacht, dass im nächsten Jahr hoffentlich wieder ein regulärer Universitätsbetrieb möglich sei.

 

Herr Rappen

. wirbt für Punkt 1 der Beschlussvorlage der CDU-Fraktion „Umfassende Verwendung der Mittel aus dem Sofortfonds für Coronahilfen“ (BV-P-ö/07/0015-03), da es hierbei um die Unterstützung der Unternehmen gehe.

Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern hätten bereits mehrfach bestätigt, dass die Umsetzung möglich sei.

. bringt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion „Änderungsantrag zu: Unterstützung der einheimischen Wirtschaft durch Ausgabe von Citygutscheinen – Coronahilfe

Antrag zur Vorlage BV-P-ö/07/0024-02“ (BV-P-ö/07/0024-0-02) zur Beschlussvorlage der SPD-Fraktion ein.

. beantragt im Namen seiner Fraktion Einzelabstimmung der Punkte in der Beschlussvorlage der SPD-Fraktion.

 

Herr Dr. Kasbohm

. weist darauf hin, dass die Bundesregelung zu Kleinbeihilfen bis zum Ende des Jahres 2020 auslaufe.

 

Herr Dr. Fassbinder lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Gültigkeit der „Sofortfonds-Förderrichtlinie zur Unterstützung besonderer Härtefälle bei Unternehmen und sonstigen wirtschaftlich tätigen Einrichtungen im Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Zusammenhang mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie“ bis zum 31.03.2021 zu verlängern und die Richtlinie dahingehend abzuändern, dass auch Anträge durch Antragsberechtigte gestellt werden können, die bereits entsprechende Hilfen durch die Bundesrepublik Deutschland oder ein Bundesland erhalten bzw. in Aussicht gestellt bekommen haben. Solche Anträge können gestellt werden für einen Förderungszeitraum, für den bisher keine Fördermittel durch andere öffentliche Stellen gewährt wurden. Ebenso ist die Richtlinie dahingehend abzuändern, dass auch laufende Kosten zum Lebensunterhalt als sogenannter „Unternehmerlohn“ gefördert werden können. Für diese Förderrichtlinie ist die „Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ anzuwenden. Eine tatsächliche Überkompensation durch verschiedene Entschädigungs- und Fördermaßnahmen bleibt weiterhin ausgeschlossen.

2. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Übertragung der Sofortfonds-Mittel in das Jahr 2021 und der Einführung eines „Stadtgeldes“ aus den zum 31.03.2021 nicht verbrauchten Mitteln aus dem Sofortfonds. Dieses Stadtgeld soll allen Greifswalder Bürgern in Form von in Greifswald zu verbrauchenden Einkaufsgutscheinen übersandt werden, bspw. 10€ für jeden erwachsenen Greifswalder und 20€ für jeden unter-18jährigen. Vorrangig zu unterstützen sind Greifswalder Bürger, die seit dem 15.03.2020 Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld geworden sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

6

1

 

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