01.02.2021 - 10.19 Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Rex nimmt an der Beratung und Abstimmung der Beschlussvorlage nicht teil.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105 - Steinbeckervorstadt - wie folgt:

 

  1. Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 105 – Steinbeckervorstadt – wird, wie in der Anlage 1 dargestellt, geändert.

 

  1. Vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sind vorbereitende Beteiligungswerkstätten durchzuführen. Die Öffentlichkeit soll damit aktiv über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in die Neugestaltung des Gebietes einbezogen und unterrichtet werden.

 

  1. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

4

10

 

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Anlagen