01.02.2021 - 10.10 Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen für die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die fortwährende Anwendung des Beschlusses B731-28/18 (Drs. 06/1464) vom 02.07.2018 für die zu erstellenden Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und damit abweichend vom Beschluss der Bürgerschaft B635-23/17 vom 06.11.2017 (Drs. 06/1167.1) eine vorübergehende Anhebung der Erheblichkeitsgrenzen ab 500.000 EUR für die Erstellung der Jahresabschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

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