09.02.2021 - 6.1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sonderverm...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Rocke schlägt vor, die Punkte 6.1 bis 6.6 systematisch zusammen zu beschließen, weil es ein Einbringer ist und weil es thematisch sehr ähnlich ist.

 

Es gibt keine Einwände von den Ausschussmitgliedern, alle Tagesordnungspunkte zusammen zu beschließen.

 

Die Vorlage wird von Frau Schinkel, Abtl. Stabsstelle Stadtsanierung, eingebracht. Sie erwähnt die nachträglich eingegangene Vorlage, den Band III, die zusätzlich alle 6 zu beschließenden städtebaulichen Sondervermögen ordnungsgemäß ohne Dopplungen darstellt.

 

Das Herzstück einer jeden Satzung ist die Investitionsliste des jeweiligen Sondervermögens, über welche die Vorhaben über die Städtebaulichen Sondervermögen realisiert werden sollen. Vom Grundsatz sind das alles Maßnahmen, die bereits durch die Bürgerschaft – auch mit dem jeweiligen Programmantrag - beschlossen worden sind. Diese werden dann dem zuständigen Ministerium zur Beschlusslage gegeben, damit wir Fördermittel erhalten.

 

Vom Grundsatz her, erfolgt die Ausgabe im Städtebaulichen Sondervermögen, die Gegenfinanzierung ist überwiegend im Kernhaushalt (Band I) im jeweiligen Haushalt des einzelnen Fachbereiches zu finden. Und das ist dann eine Darstellung entweder der nicht zuwendungsfähigen Kosten oder der zusätzlichen Eigenanteile. Die Maßnahmen sind bereits alle bekannt.

 

Frau Schinkel bittet um Zustimmung der einzelnen Haushaltssatzungen.

 

Die Abstimmung wird den folgenden Tagesordnungspunkten zugeordnet:

 

TOP 6.1 BV-V/07/0367 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2021/2022

 

TOP 6.2 BV-V/07/0368 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 162 „Fleischervorstadt – Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf – SOS“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2021/2022

 

TOP 6.3 BV-V/07/0369 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 193 „Schönwalde I – Stadtumbau Ost“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2021/2022

 

TOP 6.4 BV-V/07/0370 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 194 „Ostseeviertel Parkseite – Stadtumbau Ost – SUB“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2021/2022

 

TOP 6.5 BV-V/07/0371 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 198 „Schönwalde II – Stadtumbau Ost“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2021/2022

 

TOP 6.6 BV-V/07/0372 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 199 „Schönwalde II – Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf – SOS“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2021/2022

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

1

 

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