01.02.2021 - 10.34.1 Änderungsantrag zu Punkt 1 zum Änderungsantrag ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 10.34

 

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Beschluss:

 

 Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

„Die Förderung von Unternehmen gilt bis zu einer Gesamtförderungsgrenze von 246.000 Euro“
wird geändert in:

 

„Die Förderung von Unternehmen gilt bis zu einer Gesamtförderungsgrenze von bis zu 700.000 Euro, mindestens jedoch 400.000 Euro.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

mehrheitlich

2