01.03.2021 - 9.13 Bauvorhaben Stralsunder Straße 47 – Planungsänd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

gemeinsame Aussprache mit TOP 9.12 (siehe TOP 9.12)

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt fest, dass sich das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück Stralsunder Straße 47 nach dem derzeitigen Stand der Planung nicht in die Umgebung einpasst.
     
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald spricht sich gegen ein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben Stralsunder Straße 47 nach dem derzeitigen Stand der Planung aus.
     
  3. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert die Verwaltung auf, die Kritik der Bürgerschaft an Höhe, Masse/Dimension und Form/Kubatur des geplanten Bauvorhabens an die Bauaufsicht weiterzugeben, damit diese Kritik im Genehmigungsprozess für das Bauvorhaben berücksichtigt werden kann.
     
  4. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert die Verwaltung auf, die Bürgerschaftsmitglieder zukünftig schriftlich über erfolgte (Teil-)Baugenehmigungen, Abrissgenehmigungen sowie weitere Genehmigungen zum Fortgang des Bauvorhabens Stralsunder Straße 47 zu unterrichten.
     
  5. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bittet die Verwaltung darum, bei den Investoren auf die Einhaltung der Vorgaben zur städtebaulichen Entwicklung aus dem Masterplan Steinbeckervorstadt hinzuwirken.
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

18

0

 

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Anlagen