01.03.2021 - 9.1 Ergänzung zu Beschluss BV-P-ö/07/0049 "Aufrecht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Das „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“ (GVBl. M-V 2021, S. 66; im weiteren Text: Gesetz) ermöglicht Abweichungen von organisationsrechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Gremien.

 

Von diesen Möglichkeiten macht die Universitäts- und Hansestadt Greifswald Gebrauch. Der am 1. Februar 2021 gefasste Beschluss BV-P-ö/07/0049 umfasst die Schaffung von technischen Voraussetzungen mit dem Ansinnen, diese auch in Anspruch zu nehmen, die Möglichkeiten der Übertragung von Angelegenheiten der Bürgerschaft auf den Hauptausschuss und der Beschlussfassung im Umlaufverfahren.

Ergänzend dazu beschließt die Bürgerschaft die Inanspruchnahme der durch das Gesetz eröffneten Möglichkeiten für die Durchführung der Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Gremien im Einzelnen.

 

 

I a. Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Gremien

Bürgerschaft

  1. Die Sitzungen der Bürgerschaft finden als Präsenzsitzungen im Kaisersaal der Stadthalle – unter Umsetzung des festgelegten Hygienekonzeptes (Anlage 1) - statt.

 

  1. Die unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit unterbleibt. Stattdessen werden die öffentlichen Sitzungen zeitgleich in Bild und Ton (Livestream) übertragen. Die Übertragung erfolgt im städtischen You-Tube-Kanal und ist über einen Zugangslink auf der Homepage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unmittelbar vor Sitzungsbeginn erreichbar. Die Platzierung erfolgt prominent auf der Startseite der genannten Homepage.

 

  1. Fragen, Vorschläge und Hinweise können die Einwohner*innen bis drei Tage vor der Sitzung
    (§ 2 Hauptsatzung der UHGW) in Textform an die Bürgerschaft übermitteln.
    Die elektronische Übermittlung erfolgt an die E-Mail-Adresse buergerschaft@greifswald bzw. postalisch an Universitäts- und Hansestadt Greifswald Kanzlei der Bürgerschaft Postfach 3153 17461 Greifswald.
    Die Mitteilungen werden unter dem TOP „Fragen, Vorschläge und Hinweise der Einwohner*innen“ im öffentlichen Sitzungsteil beantwortet bzw. behandelt.

 

  1. Im Übrigen wird Punkt II. aus dem Beschluss BV-P-ö/07/0049 vom 1. Februar 2021 unter der Maßgabe, dass am Tag der Ladung zur Sitzung der Bürgerschaft der Landkreises Vorpommern-Greifswald als Hochrisikogebiet eingestuft ist, wirksam.

 

 

Hauptausschuss

 

Die Sitzungen des Hauptausschusses finden als

 

  1. Präsenzsitzung im Bürgerschaftssaal des Rathauses mit Livestream-Übertragung 
    Die Teilhabe der Öffentlichkeit erfolgt gem. Punkt 2. und 3. „Bürgerschaft“.
    Das Hygienekonzept für den Bürgerschaftssaal ist umzusetzen.

 

oder

 

  1. digitale Sitzung, bei der die Sitzungsteilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton (Videokonferenz) miteinander verbunden sind, statt. 
    Die Übertragung erfolgt im städtischen You-Tube-Kanal und ist über einen Zugangslink auf der Homepage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unmittelbar vor Sitzungsbeginn erreichbar. Die Platzierung erfolgt prominent auf der Startseite der genannten Homepage.

 

  1. Fragen, Vorschläge und Hinweise können die Einwohner*innen nach Aufruf des Tagesordnungspunktes in der Sitzung äußern oder bis drei Tage vor der Sitzung (§ 2 Hauptsatzung der UHGW) in Textform übermitteln.
    Die elektronische Übermittlung erfolgt an die E-Mail-Adresse buergerschaft@greifswald bzw. postalisch an Universitäts- und Hansestadt Greifswald Kanzlei der Bürgerschaft Postfach 3153 17461 Greifswald.
    Die Mitteilungen in Textform werden unter dem TOP „Fragen, Vorschläge und Hinweise der Einwohner*innen“ im öffentlichen Sitzungsteil beantwortet bzw. behandelt.

 

  1. Zur Sitzungsform spricht das erweiterte Präsidium der Bürgerschaft vor dem jeweiligen Sitzungszyklus eine Empfehlung aus.
    Die Entscheidung trifft der Oberbürgermeister als vorsitzendes Mitglied des Hauptausschusses.

 

 

Fachausschüsse, Werksausschuss, Eigenbetriebsausschüsse, Ortsteilvertretungen, Arbeitsgruppen, Beiräte

 

  1. Bei Einstufung des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Hochrisikogebiet haben die Beratungen dieser Gremien grundsätzlich digital als Videokonferenz zu erfolgen.
    Die Festlegungen unter „Hauptausschuss“, Punkte 2. und 3. gelten entsprechend.

 

  1. Ist die Hochrisikoeinstufung aufgehoben, spricht das erweiterte Präsidium der Bürgerschaft vor dem jeweiligen Sitzungszyklus eine Empfehlung zur Sitzungsform aus.
    Die Entscheidung trifft die/der Vorsitzende des jeweiligen Gremiums.

 

  1. Sollten objektive Gegebenheiten (z. B. instabiles Internet in den Ortsteilen) eine digitale Sitzung verhindern, obliegt der/dem Gremiumsvorsitzenden die verantwortungsvolle Entscheidung zur Sitzungsräumlichkeit und der Erarbeitung und Umsetzung des dann notwendigen Hygiene-konzeptes für die Präsenzsitzung mit unmittelbarer Anwesenheit der Öffentlichkeit.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

0

3

 

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Anlagen

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