08.03.2021 - 9.3 Teilweiser Verzicht auf die Erhebung von Verpfl...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Lerm stellt dar, dass eine Verpflegungspauschale erhoben wird und sich diese Kosten seit der KiFög-Novelle komplett aus den Elternbeiträgen finanzieren, sodass eine Mittelumschichtung aus dem Betreuungs- in den Versorgungsbereich nicht möglich ist. Somit stellt die aktuelle Lösung, d. h. 2/3-Erlass für nicht anwesende Kinder und vollständige Berechnung für tatsächlich betreute Kinder einen solidarischen Mittelweg dar. Die übrigen 1/3 stellen einen Sockelbetrag dar, mit dem das Gros der Fixkosten abgedeckt werden soll. Eine Spitzabrechnung wäre in seinen Augen eine Verlagerung des Problems, weil es für viele Caterer den finanziellen Ruin bedeuten würde. Am Beispiel Hort „Kunterbunt“ verdeutlicht er, wie schwer es aufgrund der pandemischen Umstände ist, den finanziellen Schaden abzusehen.

Herr Lenz hätte eine offensivere Vorgehensweise befürwortet, um die Aufregung seitens der Eltern zu begrenzen. Insgesamt begrüßt die SPD-Fraktion jedoch diese Lösung.

Herr Lerm erklärt das zunächst verhaltene Agieren mit den vielen durch die Pandemie verursachten Unwägbarkeiten (z. B. Kostenentwicklung bei den Versorgern), die nach einem gewissen Beobachtungszeitraum besser eingeschätzt werden konnten.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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