08.03.2021 - 10.5 Hanse-Kinder - Jahresabschluss 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Datum:
- Mo, 08.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Hanse-Kinder
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Die Tagesordnungspunkte 10.5 und 10.6 werden gemeinsam beraten.
Da sich Herr Lerm noch im Sozialausschuss befindet, werden vorerst die Fragen gesammelt.
Herr Rappen erklärt, dass der Betriebsausschuss beide Jahresabschlüsse einstimmig zur Kenntnis genommen hat.
Herr Evers möchte wissen, warum es sich beim Jahresabschluss 2017 um eine „Lesefassung“ handelt. Des Weiteren wird dargestellt, dass es sich beim Unternehmen um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, der komplett der Besteuerung unterliegt (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) – steht in der Anlage 4 auf Seite 3. Seiner Ansicht nach ist dies falsch.
Herr Lerm tritt der Sitzung bei. Er erklärt, diese Fragen mit dem Wirtschaftsprüfer erörtert zu haben und dieser auch zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Eigenbetrieb Hanse-Kinder ein Betrieb gewerblicher Art ist. Rückstellungen für die Steuern im Jahresabschluss müssen nicht gebildet werden, da der steuerliche vom handelsrechtlichen Jahresabschluss abweicht.
Latente Steuern müssten theoretisch gebildet werden, aber der Wirtschaftsprüfer hat keinen Ansatz gesehen, sodass das Thema nicht weiter verfolgt wurde. Zur Frage, warum keine Befreiung aufgrund der Gemeinnützigkeit beantragt wurde, um die Steuerlast zu verhindern, erklärt Herr Lerm, dass für diese Beurteilung das Finanzamt die steuerlichen Jahresabschlüsse benötigt, um letztlich eine Gemeinnützigkeit beurteilen zu können.
Herr Evers bittet um Zurücknahme der Vorlagen bis zum nächsten Gremienlauf. Es sollte dann eine auskunftsfähige Einbringung erfolgen. Auch Herrn Dr. Kerath fehlt die entsprechende Transparenz in den Vorlagen.
Herr Lerm wird die Einwände von Herrn Evers mitnehmen und nochmals prüfen.
Herr Jaap weist an dieser Stelle auf die Kompetenz des Wirtschaftsprüfers hin, der die Jahresabschlüsse testiert hat.
Frau Görs bittet, die aufgeworfenen Fragen bis zum Hauptausschuss zu klären.
Von Frau Bruns wird die Bitte geäußert, im nächsten Finanzausschuss, auch wenn sich das Thema klärt, bezüglich der Gemeinnützigkeit zu berichten. Auch wird die Frage von Herrn Al-Khouri, ob die Gemeinnützigkeit nur für die Zukunft oder auch für die Vergangenheit beantragt werden kann, dann beantwortet.
Auf die Nachfrage, warum bei einem Kostendeckungsprinzip Überschüsse erzielt werden, informiert Herr Lerm, dass voraussichtlich auch in den Folgejahren Überschüsse, allerdings nicht in der Höhe, erwirtschaftet werden, um selbstständig Verluste ausgleichen zu können. Es gilt kein Überschussverbot.
Herr Wulff schlägt vor, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung das Thema „Status der Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebes Hanse-Kinder“ zu setzen.
Die Vorlagen werden zur Abstimmung gestellt.