08.03.2021 - 10.3 Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen für die Er...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Lüdemann bringt die Vorlage ein. Die vorübergehende Anwendung der Erheblichkeitsgrenze von 50.000 EUR für die Erstellung der Jahresabschlüsse dient der Beschleunigung der Abarbeitung der noch fehlenden Jahresabschlüsse. Das Vorgehen ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

 

Des Weiteren wird auf Nachfrage über die Zeitschiene der nächsten Jahresabschlüsse informiert:

 

-          JA 2012 wird im März 2021,

-          JA 2013 wird im Juni 2021 und der

-          JA 2014 wird im November 2021

 

dem Rechnungsprüfungsamt übergeben.

 

Eine Aussage, ob Rückzahlungen getätigt werden müssen, kann über die Erstellung der Jahresabschlüsse nicht erfolgen. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse werden nur die Zahlen aufgearbeitet. Die Erstattungen an das Sondervermögen (was zurückgezahlt werden muss) läuft über Zwischenverwendungsnachweise über die Stabsstelle Stadtsanierung als Abrechnung gegenüber dem Landesförderinstitut.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008430&selfaction=print