09.03.2021 - 12.2 Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.2
- Datum:
- Di, 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Wilde bringt die Informationsvorlage ein.
Es handelt sich um den ersten Schritt zur Umsetzung einer Maßnahme aus dem Konzept Modellprojekt „Zukunft des Wohnens in Greifswald - Mitten in Schönwalde I und II".
Die Bürgerschaft hat dieses Konzept am 1.2.2021 beschlossen. Das Handlungsfeld Wohnen umfasst die Maßnahme Neubau von zwei Sechs-Geschossern mit Tiefgarage und einer neu entstehenden Grünfläche. Diese Maßnahme ist der erste Baustein an dieser exponierten Lage am Knotenpunkt Makarenkostraße. Die dort noch stehende Wohnzeile wird abgebrochen und an gleicher Stelle sollen diese beiden Sechs-Geschosser neu errichtet werden. Es sollen 70 Wohneinheiten als Zwei- bis Vierraumwohnungen entstehen. Die Zweiraumwohnungen umfassen dabei den größten Anteil. Für beide Baukörper ist die Beantragung von Fördermitteln nach der Richtlinie Wohnbau Sozial vorgesehen.
Das Stadtbauamt informiert über die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB Bauen im Innenbereich zu beurteilen. Die Kriterien wurden erfüllt und somit konnte gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen erteilen werden.
Dr. Bittner merkt an, dass sich ein attraktiverer Bau dort auch gut gemacht hätte. Weiterhin fragt er nach, wer der Investor ist. Sofern es die WVG sein sollte, könnte man künftig Einfluss auf die Architektur nehmen. Herr Kaiser bestätigt den Bauherrn.
Frau Wisnewski fragt nach, warum der größte Anteil mit Zweiraumwohnungen geplant wurde. Familien und junge Paare wünschen sich eher größere Wohnungen. Drei- und Fünfraum-wohnungen sind sehr begehrt. Herr Wilde führt aus, dass diese Frage nur vom Antragssteller zu beantworten ist.