01.03.2021 - 9.10.10 Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2021/2022

Beschluss:
Änderungsantrag geändert vom Einbringer übernommen
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 9.10

 

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Beschluss:

 

 Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1. Die Gewinnrücklage der Stadtwerke Greifswald GmbH wird um 2.800.000,00 € erhöht. Die Stärkung des Eigenkapitals der Stadtwerke Greifswald GmbH erfolgt mit der Maßgabe, das Geld für investive Maßnahmen im Bereich Klimaschutz einzusetzen ist. Zu diesem Zweck soll der Gewinn aus der Verschmelzung der BiG auf die Stadtwerke Greifswald GmbH verwendet werden Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Jahre 2021 die erforderlichen Gremienbeschlüsse herbeizuführen
  2. Die im Teilhaushalt 06 beim Produkt 5.4.1.00 für 2022 geplanten Ausgaben i.H.v. 785.000,00 € werden auf 1.000.000,00 € erhöht. Bei diesem Produkt wird ein Sperrvermerk folgenden Inhaltes angebracht: “Die Ausgabe der Finanzmittel darf in den jeweiligen Haushaltsjahren erst erfolgen, wenn der in den Produktzielen geforderte Zustandsbericht in den Gremien der Bürgerschaft vorgelegt und beschlossen worden ist. Dies gilt nicht soweit Maßnahmen in Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erfolgen.“
  3. Das in der sog. Prioritätenliste in der Kategorie 3, lfd. Nr. 9 erfasste Produkt „Friedhofsweg“ wird in den nichtfinanzierbaren Teil verschoben. Das in der sog. Prioritätenliste in der Kategorie 3, lfd. Nr. 29 erfasste Produkt „Strandbad Eldena“ wird in den finanzierbaren Teil verschoben.
  4. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.6.1, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ ist in jedem Haushaltsjahr ein Betrag i.H.v. 300.000,00 € zur Beibehaltung der sog. Kita-Budgets beim Eigenbetrieb Hanse-Kinder und den freien Trägern einzustellen. Diese werden an alle Kindertagesstätten ausgereicht und ermöglichen zusätzliche Anschaffungen für Spielzeug, Spielgeräte und/oder pädagogische Angebote. Die bereit-gestellten Mittel können z.B. zur Unterstützung der Anschaffung von Materialien, für zusätzliche pädagogische Angebote (auch solchen welche durch externe Professionelle angeboten werden), für Projekte und zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden.

Die Mittel sollen wie folgt verteilt werden:

Sockelbetrag je KiTa i.H.v. 2.000,00 €

Sockelbetrag für Tagespflegeperson i.H.v. 250,00 €

die dann verbliebenen Mittel werden als Kindpauschale verteilt.

  1. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.3.1, Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen ist ein zusätzlicher Betrag i.H.v. 20.000,00 € je Haushaltsjahr und Träger zur Beibehaltung der sog. Allgemeinen Sozialberatung in Greifswald durch das Kreisdiakonische Werk und die Caritas in Greifswald bereitzustellen.
  2. Im Teilhaushalt 09, Produkt 36301 Jugend- und Schulsozialarbeit ist ein Betrag i.H.v. 35.000,00  € je Haushaltsjahr für das Medienzentrum Greifswald e.V. zur Finanzierung einer Stelle eines/r Medienpädagogen (30h) einzustellen.
  3. Der § 1 der „Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ wird wie folgt neu gefasst:

„§ 1

Die Universitäts-und Hansestadt Greifswald zahlt eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 200,00 EURO an Auszubildende und Studenten, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. §§ 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes anmelden und diese während des Anmeldejahres ununterbrochen bis einschließlich des 31.12. des Beantragungsjahres beibehalten. Die Förderung erfolgt durch Ausreichung der sog. Greifswald-Gutscheine.“

 

  1. Zur Unterstützung des „12-Punkte-Programms Coronahilfen für die Universitäts- und Hansestadt Greifwald“ vom 1. Februar 2021 werden 180.000 Euro zur weiteren Finanzierung des sog. Unternehmerlohnes (Punkt 2 des Beschlusses) und 20.000 Euro für digitale Kulturevents (Punkt 5 des Beschlusses) zur Verfügung gestellt. Am Ende des Jahres 2021 für den vorgenannten Beschluss nicht verbrauchte Mittel sind den Stadtwerken Greifswald GmbH gemäß Ziffer 1 dieses Antrages zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerschaft ist hierüber zu informieren.
  2. Die „Erläuterungen“ im Teilhaushalt 01 sind wie folgt zu ergänzen.„Es ist geplant im Haushaltsjahr 2022 entsprechend den bisherigen Planungen und der Beschlussfassung zum Bürgerhaushalt im Haushaltsjahr 2020 einen sog. „Tag der Entscheidung“ vorzubereiten und im Jahr 2023 durchzuführen.
  3. Im Teilhaushalt 05, Produkt 54700 ÖPNV ist ein Betrag in Höhe von 1.000.000,00 € für das Haushaltsjahr 2022 einzustellen. Mit diesem Betrag soll die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH in die Lage versetzt werden, die Attraktivität des Busverkehrs nachhaltig zu verbessern.
  4. Von dem vorgesehenen Stellenzuwachs in Höhe von 60,625 VbE entfallen 30,325 VbE auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022 und 30,3 VbE auf die Jahre 2023/2024. Die Verteilung steht im Ermessen des Oberbürgermeister. Die Ausschreibung der auf die Jahre 2023 und 2024 entfallenden 30,3 VbE darf erst nach Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2023/2024 erfolgen
  5. Im Teilhaushalt 01, Produkt 11102 , Städtepartnerschaften & Internationale Kontakte ist ein Betrag i.H.v. 4.000,00  € je Haushaltsjahr für Zuschüsse für Greifswalder Schulen für Begegnungen mit Partnerstädten/befreundeten Städten oder anderen internat. Kontakten einzustellen.
  6. Prioritätenliste Kat. 3, Nr. 31 Calisthenics-Park wird finanzierbar. Es wird eine gemeinsame Umsetzung mit der Universität Greifswald angestrebt, sodass hier 50.000 Euro eingeplant werden.

 

  1.  Prioritätenliste Kat. 3, Nr. 51 Außenanlagen Nexöschule wird finanzierbar und um 50.000 Euro erhöht Investition

 

  1. Anbringung von Spiegeln an allen notwendigen Stellen in den Bahnunterführungen Greifswalds jeweils auf beiden Zugangsseiten

 

  1. Smileyampel in Spielstraßen: Prüfung, welche Standorte dafür geeignet sind, und Installation von bis zu 6 Geräten bei Bedarf

 

  1. Errichtung eines Schwerpunktspielplatz in jedem Stadtteil (alternativ 2 kleinere Spielplätze, wenn z.B. kein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht) Investition: 50.000 Euro für 2021 und 300.000 Euro für 2022

 

  1. Lastenräder per App "to go" nach Rostocker VorbildInvestition: Mehrkosten 2022: 80 000 Euro.Aufwand pro Jahr ab 2022: 30 000 Euro

 

  1. Teilhaushalt 13: Kontrolle des ruhenden Verkehrs auch in den Abendstunden, hierfür sollen 2 Stellen aus dem geplanten Stellenzuwachs auf den Kommunalen Ordnungsdienst entfallen

 

  1. Einrichtung eines Klimafonds zur Förderung von Einzelprojekten von Privatpersonen, Vereinen etc.Mehraufwand pro Jahr: 50.000 Euro. Der Oberbürgermeister wird beauftragt hierfür eine entsprechende Förderrichtlinie der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Erhöhung der Werterhaltung für Bestandsspielplätze um 50.000 Euro je Haushaltsjahr, davon entfallen 30.000 Euro auf investive Maßnahmen und 20.000 Euro auf den Aufwand

 

  1. Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Personenschienenverkehrs zwischen Ladebow-Greifswald-Lubmin, Mehraufwand 2021: 50.000 Euro

 

  1. Fortsetzung der Radachse bis Parkplatz Eldena1. Abschnitt Rosengarten/Rathenaustraße: Sperrvermerk, bis Vorstellung im Bau- und im Mobilitätsausschuss erfolgt ist und die bevorzugte Variante beschlossen ist. Vom Sperrvermerk ausgenommen sind 15% der Gesamtkosten für Planungen2. Abschnitt Kreuzung Liebknechtring: Sperrvermerk für Beauftragungen, bis Vorstellung im Bau- und im Mobilitätsausschuss erfolgt ist und die bevorzugte Variante beschlossen ist. Planung 2021, Bau 20223. Abschnitt unbefestigter Radweg Hainstraße von Pappelallee bis Kurzer Weg: Hierfür sind Planungs- und Baukosten einzustellen (mind. 90.000 Euro), so dass Projekt 2023 abgeschlossen werden kann.4. Abschnitt Radweg Kurzer Weg/Am Bierbach bis P+R Eldena Klosterruine: Beschilderung und Kennzeichnung als Radweg bzw. Radachse Inclusive Kennzeichnung der weiteren Wegeführung Hainstraße und Pappelallee Mehr-Aufwand 2022: 20.000 Euro

 

  1. Erarbeitung eines Wanderwegekonzept zu Wanderwegen um Greifswald, Mehraufwand für 2022: 30.000 Euro

 

  1. Der Stadtsportbund erhält für jedes Haushaltsjahr eine um 7.000,00 Euro erhöhte Förderung, die  bestehende Leistungsvereinbarung ist durch den Oberbürgermeister entsprechend anzupassen
  2. Zuschuss an Vereine für die Kastration freilebender Katzen durchführen, Mehraufwand pro Jahr: 4.000 Euro
  3. Das Budget der Präventionsbeauftragte ist um 7.000 Euro für eine Antirassismuskampagne jedes Haushaltsjahr aufzustocken
  4. Teilhaushalt 2 Produkt 1.1.4.04 Informations- und Kommunikationstechnik: „Für die Ausstattung der Schulen mit Videokommunikationsmitteln ist auf größtmögliche Praktikabilität im Unterricht zu achten, dazu gehört die Anschaffung von Kameras mit Bewegungsverfolgung für den digitalen Unterricht. Ggfs. sind für den digitalen Unterricht mehr Gelder aus dem Digitalpakt anzufordern.Stellenplan
  5. Entfristung der Stelle des Mobilitätsmanagers
  6. Für das St. Spiritus werden die Mittel für eine mobile Ausschanktheke (Prioritätenliste, Kat. II, ID 68) eingesetzt.
  7. Die Maßnahme Verlängerung Herrenhufenstraße (Prioritätenliste, Kategorie III, ID 12) wird um ein Jahr geschoben. Somit wäre der Beginn dann erst 2023. Es wird im Haushaltsjahr 2022 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung aufgenommen.
  8. Es sind in jedem Haushaltsjahr 50.000 Euro zur Umsetzung einer „Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ (s. BV-P/07/0176-01) zur Unterstützung von max. 10 Haushalten je Jahr einzustellen. Die Mittel sind erst nach Verabschiedung einer solchen Förderrichtlinie durch die Bürgerschaft freizugeben.

 

  1. Das Produkt „Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen“ ist um eine Förderung i.H.v. 8.000 Euro für das Jahr 2021 für den Dorf-Förderverein Friedrichshagen e.V. zu erhöhen.

 

  1. Noch im Jahr 2021 legt die Verwaltung eine Richtlinie zu einem ethisch-nachhaltigen Umgang mit den Kommunalfinanzen vor. Die künftige Finanzwirtschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald basiert auf einer Divestmentstrategie und ein nachhaltiges Re-Investment gemäß ESG-Kriterien basieren. Soweit rechtlich zulässig, sollen diese Richtlinien dann auch für städtische Beteiligungen gelten.

 

  1. Der Zuschuss für den Tierpark ist  zur Absicherung der Wildvogelauffangstation für jedes Haushaltsjahr um 5.000 Euro zu erhöhen.
  2. Die Zuschüsse für Vereine mit kultureller Zielsetzung (ohne Musikpflege) werden um 10.000 Euro für jedes Haushaltsjahr erhöht.

 

  1. Die Zuschüsse für Institutionen, Vereine und Initiativen mit musikalischer Zielsetzung werden um 6.000 Euro für jedes Haushaltsjahr erhöht.

 

  1. Im Teilhaushalt 7, Produkt 12201 (Bürgerservice und Allg. Ordnungsaufgaben) ist eine neue Leistung „Neugeborenenprämie“ in Höhe von 60.000 Euro je Haushaltsjahr einzustellen. Diese Prämie soll in Höhe von 100 Euro den Eltern jedes Kindes mit Wohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gezahlt werden. Die Prämie ist in Form von Greifswald-Gutscheinen auszureichen.

 

  1. Im Teilhaushalt 6, Produkt 55100 (öffentliche Grünanlagen) ist für das Haushaltsjahr 2021 ein Betrag in Höhe von 10.000 Euro zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt einzustellen. Dies beinhaltet insbesondere zusätzliche Sitzbänke. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität möglich sind.

 

  1. Die Erläuterungen im Teilhaushalt 11 zum Produkt 62300 (Kommunale Eigenbetriebe) sowie im Teilhaushalt 1 zum Produkt 57500 (Kommunale Tourismusförderung) sind wie folgt zu ergänzen: „Beim Seesportzentrum Greif ist eine externe Begleitung zur Koordinierung und Überwachung der angestrebten Sanierung der Greif zu beauftragen. Dafür sind Mittel von bis zu 50.000 Euro aus dem Eigenbetrieb bereit zu stellen. Eine weitergehende Zusammenarbeit mit dem Ziel der Hebung von Synergieeffekten in den Bereichen Einkauf, Wieck-Information, Buchungssysteme, Marketing usw. zwischen dem Seesportzentrum Greif und der Greifswald Marketing GmbH (GMG) ist zu prüfen.

 

  1. In der Kategorie 3 der Prioritätenliste werden die Produkte „Ausbau Klaus-Groth-Straße“ (lfd. Nr. 50) und „Stadtpark Wegebau“ (lfd. Nr. 46) in den finanzierbaren Bereich verschoben.  Zusätzlich sind bei dem Produkt „Graben 25/3“ (lfd. Nr. 15) die Auszahlungen der Investitionen 2022 auf die Jahre 2022 und 2023 zu verteilen. Für den Graben 25/3 ist demzufolge in 2022 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.050.000,00 Euro erforderlich und einzustellen.

 

  1. Die Erläuterungen zum Teilhaushalt 9 sind wie folgt zu ergänzen: „Die Stadtverwaltung bemüht sich um eine schnellstmögliche Umsetzung des Digitalpakts Schule und einen Maßnahmenbeginn an allen Schulen in Trägerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Haushaltsjahr 2021. Entsprechende Haushaltsmittel sind zu diesem Zweck in den Haushalt einzustellen

 

  1.  An geeigneter Stelle ist in den Haushalt aufzunehmen: „Hinsichtlich eines geplanten Zuschusses an den HFC Greifswald 92 e.V. zum Neubau eines Funktionsgebäudes ist zu vereinbaren, dass durch den Vereinen Teil der Pachtflächen zurückgegeben wird. Die Stadtverwaltung bemüht sich um eine zügige baurechtliche Erschließung der entsprechenden Flächen.

 

  1. Die Erläuterungen im Teilhaushalt 1 zum Produkt 11104 (Bürgerschaft und Gremien) sind wie folgt zu ergänzen: „Die Richtlinien für die Ortsteilbudgets sind zu überarbeiten und der Bürgerschaft im Jahr 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist u.a. sicherzustellen, dass Doppelförderungen aus diesen Budgets und anderen städtischen Mitteln im Regelfall ausgeschlossen sind.

 

  1. Im Zusammenhang mit dem Produkt 5.4.1.00.06 Fahrradwege ist das Ziel Pkt. 1 im Produkt 5.4.1.00 wie folgt zu erweitern: „Die jährlichen Ausgaben zum Ausbau, Instandsetzung und Instandhaltung der Radwege sollen nach entsprechender Planung schrittweise bis 2025 in Richtung 30 € je Einwohner entwickelt werden. Damit kommt Greifswald seinem erhöhtem Modalsplit bzgl. Radverkehr entsprechend nach.“ "
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Abstimmungsergebnis:

 

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