14.06.2021 - 9.22 Bebauungsplan Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V betroffen.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. betont, dass es wichtig sei, dass in der Scharnhorststraße eine dominante Fahrradstraße entstehe und dass die Zuwegungen, insbesondere für die Fahrräder, sicher seien. Die Park-and-ride-Flächen für die Eltern müssten noch definiert werden.

 

Frau von Busse

. weist darauf hin, dass es hierbei lediglich um den Auslegungsbeschluss des B-Planes gehe. Diese Verkehrsbeziehungen würden im B-Plan nicht geklärt werden.

Die Knotenpunkte habe die Verwaltung bereits im Blick. In der fortlaufenden Planung könne über konkrete Verkehrsplanungen gesprochen werden.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße - wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Beschlusses zum Bebauungsplan Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße -, Beschluss-Nr. BV-V/07/0349 vom 01.02.2021 zur Änderung des Geltungsbereichs, wird die Plangrenze wie im Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße - (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen, sowie gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o. g. Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße -, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße - (Anlage 1) und dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist ortsüblich sowie im Internet bekannt zu machen.
  4. Für den südlichen Teil des Bebauungsplans Nr. 114 - Verlängerte Scharnhorststraße - ist der Flächennutzungsplan (FNP) im Parallelverfahren zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

34

8

0

 

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Anlagen

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