14.06.2021 - 9.20 Reduktionskonzept und Naturschutzberatung für e...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr König

. bringt den Änderungsantrag ein und stellt dazu eine kurze Präsentation vor.

Die Landwirte, die in der Greifswalder Agrarinitiative e.V. (GAI) tätig seien, würden insgesamt eine Fläche von 25.000 Hektar bewirtschaften, was ca. die Hälfte der Landwirtschaftsflächen in Vorpommern ausmache. Im Vergleich dazu gehöre der Stadt Greifswald eine Fläche von 2.000 Hektar.

Es sei aus seiner Sicht notwendig, dass in zeitlichen Abständen neue Landwirtschaftsflächen ausgeschrieben werden.

 

Herr Dr. Kasbohm

. hält fest, dass alle Beteiligten dasselbe Ziel – eine nachhaltigere Landwirtschaft – verfolgen. Dessen Erreichen solle nun mithilfe der Greifswalder Agrarinitiative e.V. vorangetrieben werden. Die nachhaltige Landwirtschaft könne durch diese Hebelwirkung auf zusätzlich 25.000 Hektar der GAI ausgeweitet werden.

. geht auf einige in der Vergangenheit aufgekommene Kritikpunkte ein.

. schlägt vor, die erste Evaluierung Ende 2022 durchzuführen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahr 2024, um den aktuellen Stand, die Kontrollmöglichkeiten und die Parameter einschätzen zu können.

. regt an, das Bottom-Up-Prinzip auch in Zukunft zu berücksichtigen, um alle Beteiligten gleichermaßen miteinzubeziehen.

 

Der Oberbürgermeister

. beantragt Rederecht für Herrn Beil.

. erklärt, dass es zum einen möglich sei, in Zusammenarbeit mit der GAI e.V. und deren Flächen die weiteren Schritte zu gehen oder zum anderen beim Auslauf eines Pachtvertrages harte Kriterien anzuwenden. In der Vergangenheit habe man sich für den ersten Weg entschieden.

Die Chance, dass wieder Flächen auf dem Markt zur Verfügung gestellt werden, sei gering, sodass sich der Flächenerwerb für neue Landwirte schwierig gestalte. Aufgrund dieser Problematik empfehle die Stadtverwaltung, den Punkt 3. (a‘‘) des Änderungsantrages (BV-V/07/0406-01-01) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel anzunehmen.

. teilt mit, dass er die Peter-Warschau-Stiftung überzeugen konnte, diesen Weg gemeinsam mit der GAI e.V. und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu gehen. Andere große Landbesitzer*innen sprächen sich gegen diese Vorgehensweise aus.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über das Rederecht für Herrn Beil abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

0

1

 

Herr Beil

. bedankt sich bei den Beteiligten bei der Erarbeitung des Reduktionskonzeptes.

. steht für eine gemeinsame weitere Entwicklung des Konzeptes gern zur Verfügung.

Es sei allerdings keine gute Idee, Gräben erneut auszuheben; beispielsweise zwischen konventionell und ökologisch, zwischen klein und groß oder zwischen bald auslaufenden Pachtverträgen und noch langfristig geltenden Pachtverträgen.

. plädiert dafür, sich für einen Weg zu entscheiden, um für alle eindeutige Regeln zu definieren. Nur so könne der Umstieg auf nachhaltigere Landwirtschaft langfristig gelingen. 

 

Herr Rappen

. hebt hervor, dass die Umsetzung dieses Konzeptes Sicherheit bei allen Beteiligten und gegenseitiges Vertrauen erfordere. Demnach müssten auch verlässliche und vor allem langfristig geltende Pachtaussichten für die jetzigen Landwirte geschaffen werden. Durch die Flächen der Greifswalder Agrarinitiative e.V., könne aufgrund einer Hebelfunktion nachhaltige Landwirtschaft im großen Maße umgesetzt werden.

Die CDU-Fraktion werde der Beschlussvorlage der Verwaltung unverändert zustimmen.

 

Frau Dr. Wölk

. lobt die Arbeit der GAI in der vergangenen Zeit.

. erinnert an die mit dieser Entscheidung verbundenen Auswirkungen. Es gehe hier um die Frage, wie die Landwirtschaft zukünftig betrieben werden solle, um dem Klimawandel und dem Insektensterben zu begegnen.

Die SPD-Fraktion werde dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel in großen Teilen zustimmen.

. erklärt, dass aus der Sicht der SPD-Fraktion Ausschreibungen im Sinne eines marktwirtschaftlichen Prozesses für die Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen nicht das alleinige Mittel seien, um Betriebe weiterzuentwickeln.

. schlägt vor, im Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel unter Punkt 5 die „gemeinsame Geschäftsführung“ zu streichen.

 

Herr König

. erklärt, dass die Ausschreibung von 4 Prozent der Pachtflächen keinen Misstrauensantrag gegenüber der Landwirte darstelle, sondern die Herausnahme und Zurverfügungstellung von kleinen Flächenmengen bewirken solle.

. fragt, ob die Punkte 3 (a‘‘), 7 und 8 von der Verwaltung übernommen werden. Zugunsten des Punktes 3 (a‘‘) werde, bei Übernahme des Punktes durch die Verwaltung, der Punkt 3 (a‘) des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel zurückgezogen.

. geht auf das Thema „Biodiversität“ ein und ist der Meinung, dass nicht automatisch ein Biodiversitätsgewinn entstehe, wenn nur 80 oder 90 Prozent der Pestizide (vom Vergleichsniveau M-V) auf den Feldern verteilt werden oder der integrierte Pflanzenschutz nicht vollständig aufgetragen werde.

 

Herr Alexander Krüger

. berichtet von den vorherigen Abstimmungen – u. a. mit der GAI. Es sei gegenüber der Greifswalder Agrarinitiative e.V. deutlich gemacht worden, dass das Konzept umgesetzt werde, allerdings müsse dafür verstärkt die Weiterverpachtung durchgeführt werden. Die Naturschutzverbände hätten sich darauf nicht eingelassen.

. informiert über die folgenden Änderungen in Punkt 3 (a‘‘) des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel, die in Zusammenarbeit mit der Verwaltung vorgenommen worden seien:

-          Die Prüfung der Machbarkeit einer Flächenentnahme sei bis zum 31.12.2021 (anstatt vorher bis zum 30.09.2021) vorgesehen.

 

-          Der Halbsatz „insbesondere aus den bis zum 31.12.2023 auslaufenden Pachtverhältnissen“ werde gestrichen.

 

-          Der letzte Satz beginne nun mit „Vorrangiges Ziel…“.

 

Der Oberbürgermeister

. teilt mit, dass die Verwaltung den geänderten Punkt 3 (a‘‘) und Punkt 8 übernehmen werde.

Den Punkt 7 werde die Verwaltung nicht übernehmen, da er sich mit Punkt 3 (a‘‘) ähnele, jedoch konkrete Zahlen vorschreibe.

 

Frau von Busse

. ergänzt, dass in allen Prozessen ausgeschlossen worden sei, vorrangig und sofort alle Flächen ökologisch zu bewirtschaften bzw. die bestehenden Pächter*innen zu verdrängen, um nur noch ökologische Pächter darauf zuzulassen. Vielmehr sollen die bestehenden Pächter*innen zu einem Umdenken angeregt werden. Laut der diesbezüglich gefassten Beschlüsse solle stets ein Interessenaustausch zwischen den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben berücksichtigt und ein fairer Interessenausgleich erreicht werden.

. macht darauf aufmerksam, dass die beschlossenen „Allgemeinen Pachtbedingungen“ lediglich für die neuen Pächter*innen oder die Pächter*innen, deren Verträge verlängert worden seien (insgesamt 30 Prozent), gelten.

Der Punkt 7 könne nicht übernommen werden, weil sich dieser ausschließlich auf ökologische, landwirtschaftliche Flächen beziehe. Allerdings sei in den Kriterien für die Neuvergabe von Pachtverträgen festgehalten, dass die zertifizierten Öko-Landbau-Betriebe und die konventionellen Betriebe gleichgestellt zu behandeln seien.

 

Herr Gabel

. lobt die bisherige Zusammenarbeit.

. könne der Beschlussvorlage der Verwaltung nicht zustimmen und spricht sich für den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel aus.

. macht darauf aufmerksam, dass das momentane Artensterben das rasanteste in der Erdgeschichte sei. Man müsse gemeinsam dagegen vorgehen.

 

Herr Burmeister

. warnt davor, von der bereits abgestimmten Beschlussvorlage abzuweichen und neue Punkte einzubringen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt einzeln über die Punkte des Änderungsantrages (BV-V/07/0406-01-01) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel abstimmen (siehe Abstimmung unter TOP 9.20.1).

 

Herr Burmeister

. beantragt, den Punkt 5 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel erneut abstimmen zu lassen.

 

Herr Alexander Krüger

. beantragt, den Punkt 7 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel erneut abstimmen zu lassen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt erneut einzeln über die Punkte 5 und 7 des Änderungsantrages (BV-V/07/0406-01-01) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anja Hübner und Herrn Robert Gabel abstimmen.

. lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

 

  1.    die Umsetzung des mit Beschluss der Bürgerschaft vom 2. Juli 2018 (B734-28/18) „Konzept für eine nachhaltige Landwirtschaft“ geforderten und in der Anlage 1 beigefügten „Gesamtkonzeptes“

 

sowie das detaillierte „Reduktionskonzept Biodiversitätsgefährdenden Stoffe“ (Anlage 2) in der Fassung vom 21.05.2021 (Version 4.2) und

 

  1.    den Leitfaden für die Erarbeitung von Betriebsnaturschutzberatungen und Betriebsnaturschutzkonzepten vom 14. April 2021 gemäß Anlage 3 im Sinne des im Beschluss BV-V/07/0041 vom 4. November 2019 „Allgemeine Pachtbedingungen für landwirtschaftliche Verträge“ unter Punktes 13 aufgeführten Naturschutzgutachten und 1

 

  1.    mit Pächtern, die die Festlegungen aus den Punkten 1 und 2 erfüllen, werden bei Auslaufen von Pachtverträgen Verhandlungen über eine Weiterverpachtung aufgenommen, ohne dass zuvor eine (öffentliche) Ausschreibung der Flächen erfolgt. Hier findet Ziff. 13 des Beschlusses BV-V/07/0041 vom 4. November 2019 „Allgemeine Pachtbedingungen für landwirtschaftliche Verträge“ Anwendung. Die Einhaltung der Verpflichtung ist regelmäßig und vor einer Verlängerung zu prüfen. Dies gilt ab der Beschlussfassung zu diesem Konzept für alle zu diesem Zeitpunkt laufenden Pachtverträge unabhängig von ihrer Restlaufzeit.

 

(a) den Oberbürgermeister zu beauftragen, bis zum 31.12.2021 die Machbarkeit einer Flächenentnahme (Vgl. Vgl. u.a. BV-V/07/0200-01 sowie KA/07/0070 [teilw. nichtöffentlich]) zu prüfen, wie es der Absatz 9 der Allgemeinen Pachtbedingungen für landwirtschaftliche Flächen (BV-V/07/0041) ermöglicht. Dabei ist die maximale Entnahmefläche zu bestimmen und darzustellen. Weiterhin soll in einem zweiten Schritt im Hinblick auf die Kohärenz von Flächen ein möglicher Vorschlag für eine sinnvolle Entnahmemenge vorgelegt werden. Vorrangiges Ziel der möglichen Entnahme ist die Ansiedlung oder Neugründung eines oder mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe ggf. im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens nach den Kriterien für die Neuvergabe von landwirtschaftlichen Flächen  (BV-V/07/0063).2

 

  1.    Auf Eigentümer-Pächter-Beziehungen, die fortgesetzt den Anforderungen des Reduktionskonzeptes nicht genügen, findet Ziff. 13 des vorgenannten Beschlusses V/07/0041 vom 4. November 2019 zu den allg. Pachtbedingungen keine Anwendung und diese auslaufende Pachtverträge sind auch nach dem 31.12.2023 entsprechend regulär auszuschreiben. In Fällen der Nicht-Umsetzung dieses Konzeptes sollen Pachtverträge auch vorzeitig beendet werden, bei Neuabschluss ist ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht vorzusehen. 1

 

  1.    Sollten Anforderungen von mindestens zwei Elementen aus dem „Reduktionskonzept Biodiversitätsgefährdenden Stoffe“ (Anlage 1, Punkt 3) nach Beschlussfassung durch übergeordnete Gesetze effektiv pflichtig werden, erfolgt eine Wiedervorlage des Konzeptes. Hierbei soll geprüft werden, ob eine Anpassung der Parametergrundlage zur Weiterverpachtung möglich ist. Ist eine Differenzierung durch Anpassung der Parameter im Hinblick auf nachhaltige Bewirtschaftung nicht länger möglich, ist insbesondere auch über Punkt 3b dieser Vorlage neu zu beraten.1

 

  1.    Als mittelfristiges Ziel (bis 2030) sind mindestens 20% der Ackerflächen und insgesamt
    mindestens 30% der gesamten eigenen landwirtschaftlichen Flächen (Acker und Grünland)  der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vollständig ökologisch bewirtschaftet. Über die Erfüllungsquote ist jährlich (z.B. im Bericht über Immobilien und Liegenschaften) zu informieren.1

 

  1.    Bis zum 31.12.2022 legt die Verwaltung ein Konzept zu überprüfbaren prozessbezogenen Indikatoren für die Betriebsnaturschutzberatung und die Betriebsnaturschutzkonzepte vor. Ferner unterbreitet sie bis dahin Vorschläge für eine wissenschaftliche Begleitung (siehe Gutachten des unabhängigen Fachbeirates des GAI e.V. Pkt. 4 vom 25.05.2021).2

 

1 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anja Hübner, Robert Gabel

 

² vom Einbringer übernommener Änderungsvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anja Hübner, Robert Gabel

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

19

0

 

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Anlagen