15.06.2021 - 9.32 Förderrichtlinie für ein barrierefreies und alt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.32
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Di, 15.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft
. eröffnet die Fortsetzung der Sitzung der Bürgerschaft, stellt ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
. ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Frau Duschek bringt die Beschlussvorlage ein.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, eine Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen zu erlassen. Gefördert werden sollen Gebäudeeigentümer wie z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften) sowie Wohnungseigentümer von selbst genutztem Wohnraum, sofern sie an anderer Stelle keine Fördergelder erhalten haben. Individuelle Anpassungen im Wohnraum zum Abbau von Barrieren sollen mit bis zu 5.000,00 € pro Haushalt gefördert werden. Sollte ein Antrag auf Grund aufgebrauchter Fördergelder abgelehnt werden, soll die Möglichkeit der erneuten Antragsstellung im Folgejahr bestehen. Anträge von bedürftigen Haushalten sind zu bevorzugen. Die Richtlinie soll möglichst zum 01.09.2021 in Kraft treten und bei Privatpersonen eine Einkommensbegrenzung enthalten (z.B. angelehnt an §3 in BV-P-ö/07/0003-05).
Beschlusskontrolle:
Übermittlung der Förderrichtlinie an Bürgerschaft: vor dem 01.09.2021
Bürgerschaft: 13.09.2021