15.06.2021 - 9.42 Wiederaufnahme des Enteignungsverfahrens für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Dr. Kerath

. bittet, um Korrektur des Beschlusstextes. Es handele sich nicht, wie angegeben, um „Punkt 3“ sondern um „Punkt 4“ des damaligen Beschlusses.

. bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Hochschild

. macht darauf aufmerksam, dass der Inhalt dieser Beschlussvorlage bereits seit dem Beschluss am 04.11.2019 Beschlusslage sei und die CDU-Fraktion dieser Beschlussvorlage daher nicht zustimmen könne.

. spricht sich in diesem Fall für eine Enteignung aus.

 

Herr Schreiber

. informiert, dass die Verwaltung nach dieser Beschlussfassung die im ursprünglichen Beschluss vorgesehenen Schritte weiter verfolge. Für einen direkten Einstieg in das Enteignungsverfahren würden andere formelle Voraussetzungen benötigt werden.

 

Herr Alexander Krüger

. sagt, dass damals keine zeitliche Schiene definiert worden sei, wodurch die heutige Beschlussvorlage notwendig sei, um das Vorhaben nun voranzutreiben. 

 

Herr Hochschild

. verweist auf Punkt 3 des Beschlusses vom 04.11.2019 und weist darauf hin, dass die Verwaltung bisher nicht mitgeteilt habe, dass die Verhandlungen gescheitert seien.

 

Herr Dr. Kerath

. macht darauf aufmerksam, dass es bereits Sachstandsberichte im Zuge der Beantwortung einer Kleinen Anfrage sowie der Sitzung des Hauptausschusses gegeben habe.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Dr. Kasbohm befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Punkt 4 der Beschlussvorlage vom 4. November 2019 betr. das Haus Baderstraße 2 (Geburtshaus von Sibylla Schwarz) wieder aufzugreifen und das Enteignungsverfahren weiter zu verfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

6

1