17.08.2021 - 13.1 Wohnungsbaubilanz (MFH + EZFH) 2015 bis 2020 un...

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Wortprotokoll

Herr Wilde stellt die Präsentation ausführlich vor.

Diese besteht aus einer statistischen Erhebung von Einfamilien- und Mehrfamlienhäusern im Zeitraum 2015-2019 im Abgleich mit den Zielgrößen laut ISEK, der Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung im gleichen Zeitraum im Vergleich zur Prognose laut ISEK sowie der Darstellung von drei Varianten der städtebaulichen Entwicklung für den Zeitraum 2021 bis 2034 im Abgleich mit dem zu erwartenden Bedarf und den ISEK-Zielgrößen.

 

Herr Wilde gibt Hinweise zu den Tabellen der drei Varianten:

Der offene Bedarf von 205 WE stellt die bereinigten angemeldeten Bedarfe beim Immobilienverwaltungsamt abzüglich der zum April 2021 gedeckten Bedarfe durch rechtskräftig gewordene B-Pläne dar.

Die farblichen Kennzeichnungen markieren das Jahr, in dem der Status des geschaffenen Baurechts (Satzungsbeschluss) angenommen wird.

 

Herr Kaiser ergänzt, dass diese theoretischen Darstellungen das Szenario annehmen, dass alle im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen bebaubar sind. Tatsächlich könnten einige z.B. durch Untersuchungen hinsichtlich eines Überflutungsrisikos rausfallen. Außerdem sei es wichtig, dass eine Nachsteuerung immer dann notwendig werde, wenn das Verhältnis zwischen Mehr- und Einfamilienhäusern nicht mehr stimme.

Auf Nachfrage von Herrn König macht Herr Kaiser deutlich, dass hier vornehmlich der Bedarf an Einfamilienhäusern dargestellt und betrachtet worden ist, weil es anders als bei Mehrfamilienhäuser, dafür aktuell eine Unterdeckung gebe.

Frau von Busse ergänzt anhand von Beispielen, dass trotzdem Mehrfamilienhäuser gebaut werden und daher keine Sorge bestehe, die bekannten Bedarfe nicht zu decken.

 

Auf Wunsch von Frau Kassautzki wird bei Mehrfamilienhäusern eine Aufschlüsselung der Wohneinheiten auf Wohnungsgröße geprüft und gegebenenfalls in einer der nächsten Vorstellung nachgereicht.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg betont den tatsächlichen Bedarf an bezahlbaren und hochwertigeren Wohnungen für Familien.

Herr Kaiser verdeutlicht, dass dieses Problem erkannt worden ist. Er umreißt das Projekt „Zukunft Wohnen“, welches eine Innenhofbebauung („Hofhäuser“) in Schönwalde I und Schönwalde II vorsieht. Hier könne man auch über die Aufgabe von Garagenkomplex nachdenken.

Herr Prof. Dr. Münzenberg wirft ergänzend ein, dass Gebiete, die verkehrstechnisch gut angebunden seien, langfristig bevorzugt entwickelt werden sollten.

 

Herr Dr. Kasbohm bedankt sich für die Präsentation. Ihm seien zwei Botschaften wichtig: Zum Einen sollten bei der Prüfung der Flächen hinsichtlich ihres tatsächlichen Entwicklungspotenzials unbedingt Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden. Zum Zweiten wünsche er sich für Mehrfamilienhäuser eher konzeptionelle Modelle für Eigentumswohnungen. Dies könne bei bisherigen Interessenten für Einfamilienhäuser ein Umdenken zum Wohnen in einem Mehrfamilienhaus bewirken.

 

Hinsichtlich der Aufgaben von Garagenkomplexe zeigt Herr Liedtke auf, dass Pachtverträge langfristig geschlossen sind und dieses Vorhaben daher langfristig geplant und gegenüber den Betroffenen rechtzeitig kundgetan werden müsse.

 

Herr König bedankt sich für das Monitoring.

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Anlagen