16.08.2021 - 12.16 Kein Verwahrentgelt für gemeinnützige Vereine u...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Gabel bringt die Vorlage ein. Die Entscheidung der Sparkasse, Verwahrentgelte auf überdurchschnittlich hohe Guthabenbestände (mehr als 100.000 EUR) zu erheben, könnte auch gemeinnützige Vereine und Organisationen betreffen. In der Regel, falls so ein hoher Geldbestand vorhanden ist, wird das Geld dort nur verwaltet (z. B. Durchlauf von Fördermitteln). Der Oberbürgermeister soll beauftragt werden, im Zweckverband der Sparkasse darauf hinzuwirken, das Verwahrentgelt nicht an gemeinnützige Vereine und Organisationen weiterzugeben.

 

Frau Socher ergänzt, dass dieser Antrag auch in den Kreistag eingebracht wird.

 

Herr Noack erklärt, dass die Sparkasse auch an die Europäische Zentralbank Verwahrentgelt zahlen muss. Mit Anträgen dieser Art wird in gewisser Weise die Sparkasse geschwächt, auf dessen wirtschaftlichen Erfolg die Stadt angewiesen ist. Herr Noack schlägt vor, das Gespräch mit der Sparkasse zu suchen, um eine Einigung zu finden.

 

Herr Noack wird sich aufgrund seiner Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse nicht an der Abstimmung beteiligen.

 

Herr Krüger möchte wissen, wie viele Vereine dies betrifft und welche Summen im Raum stehen.

 

Frau Socher wird bis zum Hauptausschuss diese Angaben nachreichen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

4

1