27.09.2021 - 8.4 Außerplanmäßige Ausgabe Sanierung Außenanlagen ...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Kremer eingebracht. Die Stadt hatte zwei Förderanträge (Nexöschule und Weinertschule) gestellt. Beide Anträge wurden bewilligt. Für die Nexöschule sind für 2021 und 2022 insgesamt 150 TEUR eingeplant. Der Gesamtbedarf der Fördermittelmaßnahme beträgt 670 TEUR. Bei einer Förderquote von 50 % beträgt der Eigenanteil der Stadt rund 360 TEUR. Zu den für diese Maßnahme eingeplanten Mittel in Höhe von 150 TEUR (investiv) müssen überplanmäßig rund 209 TEUR bereitgestellt werden. Überwiegend werden diese Mittel aus dem Titel „Schwerpunktspielplätze“ des Amtes 66 erbracht.

 

Da die Fördermittel erst nach Bauende fließen, wenn die Rechnungen vorliegen, muss durch die Stadt eine Vorfinanzierung erfolgen. Die zusätzlich benötigten Mittel werden durch den Deckungsring Werterhaltung zwischenfinanziert.

 

Frau Bruns möchte wissen, ob der Spielplatz nach Schul-/Hortschluss durch alle Kinder und Bewohner des Ortsteils öffentlich genutzt werden kann (ähnlich wie in der Krull-Schule). Herr Kremer erklärt, dass die Fördermittel aus dem „Schulprogramm des MV-Schutzfonds“ fließen und der Schule zur Bewältigung der Corona-Pandemie dienen. Ob der Spielplatz letztlich der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, muss abgeklärt werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Kremer, dass nach Abrechnung der Maßnahme die verauslagten Mittel aus dem Deckungsring Werterhaltung diesem wieder zugeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

2