27.09.2021 - 8.5 Attraktivitätssteigerung des ÖPNV 2022+

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Wilde und Herr Umnus bringen die Vorlage ein. Hintergrund für die Beschlussvorlage bildet die Diskussion im Rahmen der Haushaltsdebatte für den Doppelhaushalt 2021/2022. Dort ist die Entscheidung gefallen, zusätzlich 1 Mio. EUR im Jahr 2022 zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV einzustellen.

 

Die Verwaltung unterbreitet hierzu zwei Vorschläge:

 

a)     flexible Angebotserweiterung für die Ortsteile Friedrichshagen und Ladebow durch Bedarfsverkehre (Bus auf Bestellung, stellt eine Zwischenform zwischen Rufbus und einem Anruf-Sammeltaxi dar),

 

Die Fahrzeuge werden über einen Zeitraum von 3 Jahren geleast, um zu sehen, wie es funktioniert. Diese Dienstleistung wird von der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH erbracht. Der Bedarfsverkehr kann sowohl über die App als auch über einen Anruf angefordert werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Umnus, dass die Fahrzeuge Achtsitzer und möglichst behindertengerecht und möglichst elektrobetrieben sein werden. Dies hängt aber tatsächlich von der Verfügbarkeit am Markt ab. Eine Mitnahme von Kinderwagen wird nicht möglich sein.

 

b)     Einführung eines Handytickets auf Basis einer Handyticket-App.

 

Hierzu wurden bereits viele Voraussetzungen geschaffen; so wurden in den Bussen u. a. zum Lesen des QR-Codes schon die Kassen umgerüstet. Die digitalen Tarife müssen noch eingeführt werden, die dann auch deutschlandweit angewendet werden können. Zukünftig kann man europaweit eine „Reisekette“ buchen und europaweit eine Auskunft zur „Reisekette“ in Echtzeit erhalten. In der Einführungsphase wird es zunächst nur den Einzelfahrschein geben. Ziel ist es, über dieses System das gesamte Fahrkartensortiment abzubilden.

 

Auf die Nachfrage von Frau Görs zur Idee der SPD bzgl. 1-Euro-Ticket erklärt Herr Wilde, dass diese Thematik sehr intensiv diskutiert wurde und man zu dem Ergebnis gekommen ist, mehr Gewichtung in die Nachhaltigkeit für eine Mobilitätssteigerung zu legen. Mit den vorgelegten Vorschlägen erhofft man, dauerhafte Änderungen im Mobilverhalten generieren zu können.

 

Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen möchte Herr Evers die Aussagen: „Im Ergebnis der Auswertung wird vorgeschlagen, diese Mittel über einen zweckgebundenen Ertragszuschuss durch die Stadt an die SWG einzusetzen. Auch hierbei ist auf den durch den steuerlichen Querverbund entstehenden Nettoeffekt hinzuweisen.“ erläutert haben. Herr Evers versteht darunter, dass diese Mittel bei den Stadtwerken als Zuschuss versteuert werden (als laufende Einnahmen) und darauf dann die entsprechende Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer anfällt.

 

Frau Teetz erklärt, dass ein positiver steuerlicher Effekt aus dem Ergebnisabführungsvertrag und aus dem steuerlichen Querverbund erzielt wird. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

2