08.11.2021 - 9.23 Überplanung An den Wurthen an reale Verkehrsnut...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr König bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. ist der Meinung, dass der Fußgängerweg mit 1,5 m Breite in der Regel nicht ausreiche.

Daher habe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Vorschlag gemacht, den Fußgänger- und Radfahrerweg auf einer Seite zu planen, sodass ein breiter Streifen entstehe.

Ebenso der Vorschlag, die Breite der Straße zu reduzieren und dies mit Wartebuchten auszugleichen, sei machbar.

Eine Fahrradstraße zur Gertrudenstraße sollte man in jedem Fall verfolgen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planung für die Umgestaltung der Straße An den Wurthen anzupassen, um den zukünftigen Verkehrsraum der Verteilung der real in Greifswald genutzten Verkehrsträgern anzupassen und mehr Sicherheit und Komfort für RadfahrerInnen und FußgängerInnen zu gewährleisten.

 

(1)  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Planung der Sanierungsmaßnahme „An den Wurthen“ zu prüfen, ob eine Anpassung der Planung möglich ist, die eine getrennte Führung des PKW- und Radverkehrs zulässt (Vgl. Skizze Sachdarstellung).

 

(2)  Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung von Komfort und Sicherheit für Radfahrende in der Straße An den Wurthen zu prüfen:

 

  1. Gestaltung der Fahrbahnoberfläche zur Anregung einer mittigen Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrende durch verbreiterten Randstreifen (Vgl. Abbildung Sachdarstellung).

 

  1. Prüfung der Anordnung des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen).

Es sollte grundsätzlich eine Breite der Gehwege von 2 m angestrebt werden. Dies könnte beispielsweise in Abschnitt C (Vgl. bisherige Planungsunterlagen[1]) durch eine schmalere Ausführung der Fahrbahn erfolgen.

 

Bei den Planungen für E-Ladesäulen soll der Standort so angepasst werden, dass immer wenigstens zwei Parkplätze an einer Ladesäule anliegen.

 

[1] https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=1002413&refresh=false&TOLFDNR=1011426 Die Einbringer beziehen sich hier stets auf die Vorzugsvariante 4

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

11

0