22.11.2021 - 8.14 Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Eine Einbringung wird nicht gewünscht.

 

Herr Jaap: In der Satzung § 8 Abs. 2 ist geregelt, dass dem Betriebsausschuss 7 Mitglieder (5 Mitglieder der Bürgerschaft und 2 sachkundige Einwohner) angehören. Es wird ein Änderungsantrag im Interesse der kleineren Fraktionen (Verhältnis 4:3) angekündigt.

 

Frau Teetz: Die Regelung für den Betriebsausschuss resultiert in der Beschlussfähigkeit, die gegeben sein muss. Dies bedarf einer Mehrheit von Bürgerschaftsmitgliedern. Wenn bei einem Verhältnis von 4:3 im Betriebsausschuss ein Betriebsausschussmitglied fehlt und auch der Stellvertreter nicht anwesend sein kann, ist der Betriebsausschuss nicht beschlussfähig. Sie wirbt dafür, beim Verhältnis 5:2 zu bleiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

2