22.11.2021 - 8.8 Prüfbericht und Prüfvermerk zum Jahresabschluss...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Dr. Oestreich bringt die Vorlage stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss ein. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 18.11.2021 getagt. Der Prüfbericht vom Rechnungsprüfungsamt zum Jahresabschluss 2017 und der Prüfvermerk wurden dort vorgelegt. Der Prüfvermerk vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde beschlossen. Kleine redaktionelle Änderungen wird es zum Prüfbericht noch geben, die sich nur auf die Nummerierungen beziehen.

 

Herr Evers: Es wird im Prüfbericht festgestellt, dass seit 2014 bis einschließlich 2017 keine Inventuren durchgeführt wurden.

Es wurden u. a. aufgrund von Softwareproblemen, fehlender Dienstanweisung und personellen Kapazitäten sowohl im Bereich von Finanzen als auch in den Fachämtern keine Inventuren durchgeführt. Perspektivisch geht die Verwaltung in Richtung „permanente Inventur“ (im Gegensatz zur Stichtagsinventur werden die Bestände nicht an einem bestimmten Stichtag körperlich aufgenommen, sondern „laufend“ während des Geschäftsjahres). Die Beanstandung wird bis zum Jahr der ersten Inventur im Prüfbericht enthalten sein.

 

Herr Evers: In sämtlichen Bestätigungsvermerken sollte ausdrücklich ein Hinweis auf die fehlenden Inventuren aufgenommen werden, weil der Bestätigungsvermerk ansonsten in wesentlichen Prinzipien der Jahresabschlusserstellung widerspricht.

 

Herr Evers: Zur Kosten- und Leistungsrechnung wird im Prüfbericht darauf hingewiesen, dass diese nicht durchgeführt wird, obwohl als Mangel festgestellt wird, dass größere kreisangehörige Städte nicht darauf verzichten dürfen. Wo ist ein Verzicht der Durchführung beschlossen worden?

Die Kosten- und Leistungsrechnung ist im § 27 der GemHVO geregelt. Dort heißt es sinngemäß, auf eine Kosten- und Leistungsrechnung kann verzichtet werden, wenn durch eine angemessene Produktgliederung und interne Leistungsverrechnungen eine ausreichende Steuerungsgrundlage gegeben ist. Das Rechnungsprüfungsamt hat sich an der Veröffentlichung des Kommunalfinanz-berichtes aus dem Jahr 2018 des Landesrechnungshofes angelehnt, wo der Landesrechnungs-hof betont, dass die großen kreisangehörigen Städte aufgrund der Komplexität der Verwaltungs-strukturen doch eine Kosten- und Leistungsrechnung einführen sollten.

 

Herr Evers: Im Prüfbericht steht, dass ein wirtschaftliches Prüfrisiko darin besteht, dass der Jahresabschluss 2017 für den Eigenbetrieb Hanse-Kinder nicht vorliegt.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses lag dieser noch nicht vor. Die Einarbeitung erfolgt mit dem nächsten Jahresabschluss.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

1

0