13.12.2021 - 9.13 Satzung über die Aufhebung des Vorhaben -und Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V betroffen.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zur Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 31 - Am Gorzberg - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 31 - Am Gorzberg -  vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll (Anlage 1) aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
  2. Aufgrund des § 10 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I, S. 4147), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 31 - Am Gorzberg - als Satzung (Anlage 2).
  3. Die Begründung zur Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 31 - Am Gorzberg - (Anlage 3) wird gebilligt.
  4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss zur Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 31 - Am Gorzberg - gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

0