21.02.2022 - 9.7 Bebauungsplan Nr. 118 - Südlich Fontanestraße -...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V betroffen.

 

Herr König bringt den Änderungsantrag (BV-V/07/0508-01) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über Änderungsantrag „Änderungsantrag: Bebauungsplan Nr. 118 - Südlich Fontanestraße -, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Antrag zur Vorlage BV-V/07/0508“ (BV-V/07/0508-01) abstimmen (siehe Abstimmung unter TOP 9.7.1).

. lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 118 - Südlich Fontanestraße - wie folgt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 118 - Südlich Fontanestraße - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) wird beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Begründung (Anlage 2) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 118 - Südlich Fontanestraße - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 118 - Südlich Fontanestraße -, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen.
  3. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 118 - Südlich Fontanestraße - (Anlage 1), dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

1