08.03.2022 - 9.5 Bestätigung der Vorplanung und Kostenschätzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Datum:
- Di, 08.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.2 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Hochbau
- Beschluss:
- Einzelabstimmung
Wortprotokoll
Herr Zimmermann, Planer bei der RBZ Generalplanungsgesellschaft mbH stellt den Stand der Planung und die Kostenschätzung zur Leistungsphase 2 anhand einer Präsentation vor.
Für Herrn Dr. Kasbohm ist es im Punkt 3 nicht genau erkennbar, wo der Einspareffekt seitens der Verwaltung gesehen wird. Er spricht sich dafür aus, diese Punkte nicht zu streichen.
Herr Kremer unterstreicht die Notwendigkeit, die Maßnahmen unter Punkt 3 zu streichen. Er berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligung und betont, dass es zielführender wäre, über jede einzelne vorgeschlagene Streichung zu diskutieren, als diese ohne Begründung abzulehnen.
Herr Kaiser fragt, ob die Technik für Geothermie auf Lebenszeitdauer gerechnet worden ist. In Greifswald sei die Geothermie, genauer das Wasser, sehr aggressiv und könnte schädlich gegen Baupfähle reagieren.
Herr Zimmermann antwortet, dass erstmal Kosten für die Geothermie ermittelt worden sind. Die Detailplanung erfolge in der Leistungsphase 3 der Entwurfsplanung, wobei Vieles vom Gründungskonzept anhängig sei. Es werden noch andere Gründungsvarianten diskutiert, allerdings würde es nur mit der Bohrpfahlgründung funktionieren.
Herr König bittet die Struktur der Vorlage zu überarbeiten, damit jeder vor Beschlussfassung erkennen kann, welche Auswirkungen die jeweilige Streichung hätte. Weiter spricht er sich für eine größere PV-Anlage aus, um die Wirtschaftlichkeit zu steigern.
Herr Böhme erklärt, dass eine Dachflächennutzung von lediglich 25% für die PV-Anlage die Auflage aus dem B-Plan erfüllt, ein Gründach zu gestalten. Die für die PV-Anlage vorgesehenen Dachflächen seien süd-östlich geneigt, da diese den größten Ertrag generieren und wenig Wirkungskraftverluste aufweisen.
Herr König hinterfragt, ob der B-Plan ein Gründach tatsächlich vorschreibt oder dies nur empfiehlt. Herr Wilde antwortet, dass seit dem B-Planentwurf, 2. Durchgang, die Dachdeckung mit einer standortgerechten Vegetation, mindestens extensiver Begrünung bauordnungsrechtlich festgesetzt ist; Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie seien zulässig.
Herr Dr. Kasbohm befürchtet, dass der momentan geplante Zuschnitt der Klassenräume das Lernen behindern könnte. Herr Zimmermann klärt auf, dass die Trennwände zwischen den Räumen nicht statisch erforderlich sind, sondern jederzeit versetzt werden können.
Auf Nachfrage von Herrn Rappen nach den Kosten für das Nachhaltigkeitssiegel Silber erklärt Herr Zimmermann, dass derzeit von Mehrkosten von 5% ausgegangen wird.
Die Frage nach dem derzeitig geplanten Baubeginn beantworten Herr Böhme und Herr Zimmermann: etwa Sommer 2023.
Herr König lässt über die Vorlage abstimmen.