04.04.2022 - 10.24 Einrichtung eines Gestaltungsbeirates

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Prof. Dr. Stamm-Kuhlmann bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Liedtke

. spricht sich gegen die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates aus. Die Stadtverwaltung könne genauso mit dem Architekturverband oder anderen Institutionen in Kontakt treten und zusammenarbeiten. Zusätzlich würden Bauvorhaben in den entsprechenden bürgerschaftlichen Gremien zur Diskussion gestellt.

 

Herr Kaiser

. teilt mit, dass die Stadtverwaltung die Notwendigkeit eines Gestaltungsbeirates nicht sehe. Auch der Gestaltungsbeirat müsste sich an die Regelungen des Baugesetzbuches halten.

Für den Ersatzneubau am Alten Speicher am Hafen werde der mobile Gestaltungsbeirat der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern einberufen, sodass für dieses Projekt eine Meinung von außen eingeholt werde. Dieses Vorgehen könne auch für andere Projekte angewandt werden und sei insgesamt kostengünstiger als die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates.

 

Frau Socher

. macht darauf aufmerksam, dass für viele Bauprojekte Architektenwettbewerbe durchgeführt worden seien.

. erinnert sich daran, dass die Inanspruchnahme externer Expertise hohe Kosten verursache.

. befürwortet den Vorschlag von Herrn Kaiser, punktuell Fachpersonal einzubeziehen.

 

Herr Alexander Krüger

. sagt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates als Chance sehe. Dieses Gremium sorge für eine gewisse Transparenz für die Öffentlichkeit. Sollten die Kosten zu sehr ausufern, müsse die Verwaltung die Mitglieder der Bürgerschaft darüber in Kenntnis setzen.

Aus Sicht der Fraktion müsse das Thema Gestaltungssatzung aufgegriffen werden. Hier bestehe noch Handlungsspielraum und Verbesserungspotential - beispielsweise im Hinblick auf erneuerbare Energien in der Innenstadt.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1. Die UHGW richtet einen Gestaltungsbeirat nach den Vorschlägen des Bundes Deutscher Architekten ein. Er unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Institu­tionen wie auch die Fachverwaltung in Fragen der Architektur, der Stadtplanung und des Stadtbildes. Er begutachtet Vorhaben von städtebaulicher Be­deutung in ihrer Auswirkung auf Stadtgestalt und Stadtstruktur, um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine Entscheidungsgrundlage für poli­tische Institutionen und für die Verwaltung zu ge­ben. Dies betrifft

a)     Bauvorhaben mit stadtbildprägendem, reprä­sentativem oder monumentalem Charakter der öffentlichen Hand beziehungsweise privater Bauherren,

b)     bauliche Veränderungen an historisch oder bau­künstlerisch wertvollen Gebäuden oder Ensem­bles sowie Neubauten in deren Nähe,

c)     Bauvorhaben außerhalb der Innenstadt, um die Entwicklung eines gesamt-städtischen Gefüges zu erreichen.

2. Die UHGW erlässt für den Gestaltungsbeirat eine Geschäftsordnung. Darin ist vorgesehen, dass öffentliche Anhörungen mit Anwohnern, dem Seniorenbeirat, dem Kinder- und Jugendbeirat und der AG Barrierefreie Stadt abgehalten werden.

3. Dem Gestaltungsbeirat werden unter anderem die wesentlichen Bauplanungen der Steinbeckervorstadt vorgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

14

1

 

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